Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

200 € statt 2000 € Erwerbsminderungsrente

von Verarmte07.03.2023 | 20:12
257 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, es ist eingetreten, was ich befürchtet hatte. Man hatte mir gesagt, als vor der Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente die Abfrage der Prognose des Hinzuverdienstes für 2023 kam, dass da der Bruttolohn einzutragen wäre, wie er im normalen Verlauf der Verhältnisse wäre. Dieser wurde natürlich jetzt angerechnet und ich bekomme ab Ende März dann nur noch knappe 200 € netto. Soll ich auf die dicke Nachzahlung im nächsten Juli warten? Das Problem ist, dass auch die VWL nur teilweise zahlt bei einer teilweisen Rente. Soll ich dann Widerspruch einlegen, wenn ich es gleich geändert haben möchte oder reicht ein einfaches Schreiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verarmte,

den Beiträgen von „Abschläge“ kann ich zustimmen. Die Regelungen zum Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten räumen den Versicherten die Möglichkeit ein, auch außerhalb der turnusmäßigen Prognoseerstellung Hinzuverdienständerungen auf Antrag berücksichtigen und eine neue abweichende Prognose des Hinzuverdienstes erstellen zu lassen.

Eine solche Hinzuverdienständerung ist auch der Hinzutritt oder der Wegfall von Hinzuverdienst.

Eine Änderung des Hinzuverdienstes ist jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn der neue voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst um mindestens 10 % vom bisher berücksichtigten abweicht und sich dadurch eine Auswirkung auf die Rente ergibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Abschlägeam 07.03.2023 | 20:28
Dafür ist kein Widerspruch notwendig bzw. auch nicht möglich, denn Sie haben ja auch keinen Widerspruchsgrund, wurde ja alles anhand der Angaben richtig berechnet. Eine einfach Mitteilung an Ihre zuständige DRV reicht. "Mein Arbeitsverhältnis endete (alternativ ruht) aufgrund der EM-Rente zum xxx. Ich habe deshalb keine Nebeneinkünfte mehr und bitte um Neuberechnung meiner Rentenzahlbetrages." Geht natürlich nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wurde (oder zumindest ruht, wenn es eine nur befristetet EM-Rente ist) und Sie nicht doch noch die prognostizierten Einkünfte erwirtschaften. Mitteilung können Sie online machen, landet direkt bei Ihrer Sachbearbeitung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Verarmteam 07.03.2023 | 20:41
Danke, da kann ich ja aufatmen. Ich hab auch so einen Zugang mit Personalausweis. Gibt es dort auch einen Unterpunkt, wo ich das eintragen kann?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026