Guten Tag M Sinclair,
Grundlage für die Berechnung des Grundrentenzuschlags sind die Entgeltpunkte, die Sie während Ihres Erwerbslebens auf Ihrem Rentenkonto (in der gesetzlichen Rentenversicherung) angesammelt haben. Berechnet wird der Zuschlag nur aus den sog. Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen hat. Das entspricht 0,3 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Im Jahr 2021 waren das monatlich rund 1040 Euro brutto.
Maßgebend für die Berücksichtigung einer Grundrenten-Bewertungszeit ist also der Verdienst, von welchem Beiträg gezahlt worden sind.
Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags wird der Durchschnitt an Entgeltpunkten aus allen Zeiten gebildet, in denen Sie die Untergrenze von 0,3 Entgeltpunkten jährlich erreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung