Hallo Christian,
sich für eine Versicherungspflicht bei einem Minijob oder dagegen zu entscheiden hat meist die Begründung damit Anwartschaften für eine [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html aufzubauen oder zu erhalten.
Wenn sie bereits eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer oder nur befristet erhalten stellt sich diese Frage eigentlich nicht. Selbst bei einer Befristung würde die Rentenbezugszeit als Anwartschaftszeit mitgerechnet werden. Die Möglichkeit eine Förderung für eine Altersvorsoge in Form einer [Riesterrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente.html zu bekommen steht Ihnen als Erwerbsminderungsrentner ebenfalls zu. Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere kostenfreie Service-Rufnummer unter 0800 1000 480 11 zur Verfügung.