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Experten-Antwort

78 Wochen KG, und dann?

von Kristjan Steiffen07.09.2021 | 10:35
245 Ansichten
17 Antworten

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Was passiert nach 9 Monaten Alg I und dann 78 Wochen KG? Soll ich dann verhungern?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kristjan Steiffen,

nein, verhungern müssen Sie sicher nicht. Je nach dem, wie sich Ihre persönliche Situation nach Auslaufen des Krankengeldes dann im Detail darstellt, gibt es unterschiedliche Alternativen, wie es weitergehen könnte. Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet hier verschiede Möglichkeiten von Rehabilitation bis Rente, die für Sie in Frage kommen könnten. Es würde allerdings den Rahmen dieses Forums sprengen, hier alle Möglichkeiten und Varianten im Einzelnen darzustellen. Am Besten lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe umfassend und individuell dazu beraten.

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15 Antworten

Erklärbäram 07.09.2021 | 10:56
Sie erhalten rechtzeitig vor der sog. Aussteuerung aus dem Krankengeld Post von der Krankenkasse. Darin ist genau erklärt, dass Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit melden sollen. Dort wird dann geprüft, ob Sie Anspruch auf ALG gem. Nahtlosigkeitsregelung haben. Gibt bei "betanet" eine ganz gute Erklärung, was es damit auf sich hat.
Schadeam 07.09.2021 | 10:43
Nein verhungern muss in D niemand. Entweder Sie sind dann ein Fall für die Rente oder fürs Arbeitsamt oder fürs Jobcenter oder erhalten ergänzende Sozialhilfeleistungen oder gehen arbeiten oder leben vom Ersparten oder Vermögen oder haben einen arbeitenden Ehegatten oder. .......da gibt es verschiedenste Szenarien
Grokoam 07.09.2021 | 11:10
Wie wäre es mit arbeiten?
EM-Renteam 07.09.2021 | 11:28
Nach 26 Wochen Krankengeld gibt´s automatisch EM-Rente. :-)
Na klaram 07.09.2021 | 14:21
Genau, aber nur in Ihrer Phantasie. Lesen Sie dazu die Expertenantworten und kriechen dann schnell wieder in ihre Höhle.
Mir Passiertam 07.09.2021 | 15:51
Hallo Kristian, oder man rechnet es mal nach, ob die sogenante "Aussteuerung" von der Krankenkase richtig berechnet wurde. Beispielvon mir: Du hast innerhalb 3 Jahren anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Der Erstmalige Eintritt der Erkrankung zählt. z. B. bei mir war es am 15.11.2012 start Termin für den Erstmaligen Eintritt der Erkrankung z.B. bei mit ICD-Code M53.1G . Dann gibt es die sogenannten Blockfristen 15.11.2012 plus 3 Jahre (1095 Tage Schaltjahr) bis 14.11.2015 15.11.2015 + 1096 = 14.11.2018 15.11.2018 + 1096 = 15.11.2021 So innerhalb der Zeit hast Du anspruch auf 78 Wochen(546 Tage Krankengeld) In 90 % der Fälle verrechnet sich die Krankenkasse gern. Denk rechzeitig ein Widerspruch zu schreiben. (Begründen später) WICHTIG: Frage beider Krankenkassen nach den letzten 10 Jahren der AU mit Diagnosen. Aber wirklich 10 Jahre. Dann vergeleichen wann der erstmalige Eintrit der Erkrankung war!!! Ich habe ein Jahr gekämpft (der SOVD) hat ich sogar falsch beraten. Schluss eintlich musste die TK über ein Jahr Krankengeld nachzahlen. Ich habe so einigen schon helfen können. Gruß Werner K.
Fredam 07.09.2021 | 16:33
Warum nehmen Sie nicht die automatische EM-Rente nach 26 Wochen??? Steht Ihnen gem. Rechtsprechung zu, gibts keine zwei Meinungen. Da gebe ich Ihnen mein Ehrenwort.
Funkspruch von der MS Pamiram 07.09.2021 | 17:30
Hallo Fred, und wo kann man es nachlesen? In welchel Gesetz ? Grüße von auf See Funkspruch von der MS Pamir
Fredam 07.09.2021 | 17:42
Beim Sozialgericht bekommt man das vielleicht. Falls nicht will ich Meier heißen.
Fredam 07.09.2021 | 19:14
Kann ja eigentlich nicht sein oder Sie waren zu lange krank. Nach 26 Wochen ist das so sicher wie das Amen in der Kirche. Mein Nachbar war Richter und der hat es mir gesteckt. Allerdings hat er auch gesagt ich solle ihn nicht weiter belästigen „sonst setzt es was“. Der verrückte Kerl!
von Funkspruch von der MS Pamiram 07.09.2021 | 18:53
Hallo Fred, dann "Fred Meier" Hatte Gerichtstermin am 16.6.2021, 1 ½ Jahre AU und NIX mit Rente, Herr Fred Meier SEE YOU SOON von Funkspruch von der MS Pamir auf See
KSCam 07.09.2021 | 22:18
Ja wenn Fred sein Ehrenwort gibt, muss es ja stimmen. So ein Ehrenmann wie er muss einfach Recht haben. Er hat sicher auch den Anstand mit seinem Geld unterstützend einzuspringen, sollte die DRV doch keine Rente zahlen. Ehre wem Ehre gebührt!
meam 08.09.2021 | 22:09
Psychische Störung ist das einzige wo man zu 100% EMR bekommt . Auf den Stadt markt stellen und was gucken lassen 2 Wochen klapse und dann hat man Psychische Störung § und EMR kenne selber solche fälle. Ich selber bin sehr körperlich und organisch krank und muss kennen lernen was man nach 40 Arbeits Jahren wert ist wenn man nicht mehr steuern erarbeiten kann. Krankheit zählt in Deutschland nicht sehr viel ,erst kommen andere die es nicht verdient haben .Da zählt nicht die Krankheit sondern wer noch an die Arbeit kriechen kann und Brief marken befeuchten kann ist arbeitsfähig egal wie. Wenn man noch nicht Psychische Störung hat bei den hin und her bekommt man sie in Deutschland früher oder später was passieren kann......................................
Kriechenam 08.09.2021 | 23:10
Nein zur Arbeit kriechen muss man nicht. Aber wer noch irgendwie zur ARbeit kommen kann und dann dort den ganzen Tag rumsitzen kann ist nicht erwerbsgemindert- es gibt ja verschiedene Berufe die nur darin bestehen zu sitzen und auf etwas aufzupassen.
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