Ist es richtig, dass nun grundsätzlich eine Altersrente in Höhe von 99,99 % bezogen werden kann?
Bisher war doch nur eine 99 % Teilrente möglich, nun soll es aber eine Änderung gegeben haben.
Danke
Ist es richtig, dass nun grundsätzlich eine Altersrente in Höhe von 99,99 % bezogen werden kann?
Bisher war doch nur eine 99 % Teilrente möglich, nun soll es aber eine Änderung gegeben haben.
Danke
Diese Antwort eines Experten steht auch noch im Thread „Bestehende Rente und Pflege“ vom 18.01.2023 aus. „Angeblich“ soll die Rentenversicherung sich mehreren Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit gebeugt haben und jetzt auch einen Teilrentenbezug von 99,99 % akzeptieren.
Es wäre schön, wenn dazu aktuell die Stellungnahme eines Experten erfolgen würde.
Wie ist in diesem Zusammenhang der folgende Artikel des Bundesverbandes der Rentenberater zu bewerten?
https://www.rentenberater.de/pressemitteilungen/mehr-rente-fuer-pflegende-angehoerige-die-davon-wissen/
lesen Sie den Beitrag von birdieboy vom 18.01.2023 und die dazu gegebenen Antworten und Meinungen.
Mehr gibt es dazu derzeit nicht zu sagen (auch nicht wenn man jetzt diese Frage alle 2 Tage aufs Tablett bringt).
LG
Mehr gibt es dazu derzeit nicht zu sagen (auch nicht wenn man jetzt diese Frage alle 2 Tage aufs Tablett bringt).
LG
Bisher fehlt aber zu der konkreten Frage eine Expertenantwort und Ihre „Meinung“ sowie die „Meinungen“ anderer Hobbyexperten sind eher unmaßgeblich. Ich vermute eher, dass man sich selbst unter den Experten noch nicht sicher ist, wie man diesbezüglich weiter mit entsprechenden Anträgen umgeht. Dann sollte man das auch offen kommunizieren und nicht einfach totschweigen.
...wird doch nichts totgeschwiegen, es gibt lediglich dazu noch keine neuen Erkenntnisse aus den DRV Gremien die solche Dinge entscheiden.
Und solange das unklar ist, kann und wird kein DRVler sich dazu weiter positionieren.
Vielleicht komt es, vielleicht nicht?
Vielleicht in 3 Wochen oder 3 Monaten oder erst in 3 Jahren oder am St. Nimmerleinstag?
Und im übrigen hat keiner den Anspruch hier eine Expertenantwort zu bekommen, vor allen nicht wenn zu diesem Punkt schon vorgestern alles gesagt wurde.
Aber Sie dürfen gerne die gleiche Frage unter anderem Nickname morgen wieder einstellen.
Auszug aus einer Mitteilung der DRV Schwaben:
"Die bisherige Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger, eine Teilrente betrage höchstens 99 Prozent, wurde aufgegeben.
Aufgrund des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.09.2021, AZ: L 6 R 199/19, sowie weiterer Rechtsprechung haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, dass eine frei gewählte Teilrente wegen Alters zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent betragen kann."
Es liegt also sehr wohl schon eine verbindliche Entscheidung vor!
Aber Sie dürfen gerne die gleiche Frage unter anderem Nickname morgen wieder einstellen.
Nur weil Sie und ich es nicht wissen, heißt das noch lange nicht, dass die hier antwortenden echten Experten nicht doch Hintergrundwissen haben. Sie sollten sich besser nicht so wichtig nehmen.
Warten wir mal besser die Expertenantwort zu diesem Thread ab.
Habe doch gesagt dass es vielleicht kommen könnte.
Irgendwan....
Angenommen der antwortende Experte arbeitet bei der DRV BaWü, dann wartet der bis sein Haus dazu informiert, und in BaWü gab es diese Info (Stand heute 13 Uhr) eben noch nicht.
Davon geht ja auch die Welt nicht unter ob das nun 2 Wochen früher oder später bekannt wird.
Angenommen der antwortende Experte arbeitet bei der DRV BaWü, dann wartet der bis sein Haus dazu informiert, und in BaWü gab es diese Info (Stand heute 13 Uhr) eben noch nicht.
Davon geht ja auch die Welt nicht unter ob das nun 2 Wochen früher oder später bekannt wird.
Dass Sie nicht auf dem neuesten Stand sind, ist natürlich ausgeschlossen, oder vielleicht doch nicht? Wie gesagt, spätestens Montag wird ja der Experte antworten, dann wissen wir hoffentlich mehr.
Hmm ...die Möglichkeit der 99,99 % Teilrente - per Gesetz nicht ausgeschlossen - hatte ich bereits in 2017 im Forum hinterfragt/als rechtlich zulässig nach den Buchstaben des Gesetzes betont ...von der DRV aber schnellstmöglich im Rahmen gemeinsamer Absprachen/Auslegungen für unzulässig erklärt ← 'wir bauen das Gesetz zu unseren Gunsten mal eben ein bisschen um‘
Kinder ...wie die Zeit vergeht ;-)
Und wie (zusätzlich) stinksauer werden erst die KK sein, wenn sie bei vorgezogener Altersrente + Weiterarbeit und KG-Anspruch bei gerundeter Vollauszahlung der Altersrente weiterhin KG zahlen müssen ;-)
Gruß
w.
PS: eine @Expertenaussage wäre sicher hilfreich/der spricht aber auch nur für 'seine' DRV; letztendlich nur eine allseits verbindliche/zeitnahe Aussage der DRV Bund zur künftigen Verfahrensweise/Abkehr von der Einschränkung auf mind. -1 % weniger ...um ggf. 'Altfälle' noch reparieren/anpassen zu können.
Bzgl. Altfälle mit Antrag auf 99% Teilrente gibt's mehr ab dem Zeitpunkt, wo man 99,99 % beantragt.
Hat man aber die höchstmögliche Teilrente beantragt und bekommt 99 %, sollte man einen Überprüfungsantrag stellen, sonst gibt's nichts nachgezahlt.
[quote=409596]Auszug aus einer Mitteilung der DRV Schwaben:
"Die bisherige Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger, eine Teilrente betrage höchstens 99 Prozent, wurde aufgegeben.
Aufgrund des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.09.2021, AZ: L 6 R 199/19, sowie weiterer Rechtsprechung haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, dass eine frei gewählte Teilrente wegen Alters zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent betragen kann."
Wo kann man diese Mitteilung der DRV Schwaben nachlesen, eventuell mit einen Link dazu? Vielen Dank.
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Hoffentlich liest das auch @Schade!
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Mir wurde im August der Antrag mit 99,99 % abgelehnt und in 99 % umgewandelt, bedeutet das nun, dass das nicht mehr zu ändern ist, da ich zu früh den Antrag gestellt habe ?
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Mir wurde im August der Antrag mit 99,99 % abgelehnt und in 99 % umgewandelt, bedeutet das nun, dass das nicht mehr zu ändern ist, da ich zu früh den Antrag gestellt habe ?
Stellen Sie einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGB X für die rückwirkende Rente und beantragen Sie gleichzeitig die Umstellung auf 99,99% ab 'sofort'.
Wenn Sie dies vor dem 31.01.2023 erledigen, muss zumindest schon mal ab 01.02.2023 dies berücksichtigt werden.
Machen Sie es online, dann landet es direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Juli_2021/antrag_stellen.html
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Hoffentlich liest das auch @Schade!
Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern dass ich es gelesen habe.
Muss aber in meinem dienstlichen Aufgabenbereich immer noch abwarten bis mein Arbeitgeber die DRV BaWü dies ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gibt. Und Stand "heute kurz vor 16 Uhr" war es in unserer Grundsatzabteilung noch kein Thema dies den Mitarbeitern weiterzugeben.
Für Forenantworten von mir ist zukünftig alles klar, ....
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Hoffentlich liest das auch @Schade!
Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern dass ich es gelesen habe.
Muss aber in meinem dienstlichen Aufgabenbereich immer noch abwarten bis mein Arbeitgeber die DRV BaWü dies ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gibt. Und Stand "heute kurz vor 16 Uhr" war es in unserer Grundsatzabteilung noch kein Thema dies den Mitarbeitern weiterzugeben.
Für Forenantworten von mir ist zukünftig alles klar, ....
Dann wecken Sie besser mal Ihre Grundsatzabteilung aus dem Dornröschenschlaf. Da werden wohl einige Überprüfungsanträge fällig.
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