Hallo Maxx,
den ausführlichen Antworten von „King Kong“ und „Siehe hier“ schließen wir uns an. Eine Abfindung stellt kein Arbeitsentgelt dar, solange hier keine Urlaubsabgeltung mit abgefunden wird. Aus steuerlichen Gründen, könnte es noch ratsam sein, ein sogenanntes Dispositionsjahr bei der Agentur für Arbeit einzulegen. Dies bedeutet schlicht, dass Sie Ihren Anspruch auf ALG I ein Jahr später in Anspruch nehmen. Leider können wir hier nicht beantworten, ob Ihre Teil-EM-Rente einen Einfluss auf ein solches Dispositionsjahr hätte. Hierzu fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach. Weiterhin sollten Sie bzgl. der Abfindung mit einem Steuerberater sprechen-> Stichwort Fünftel-Regelung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung