Hallo Tim,
ein Widerspruchsverfahren läuft grundsätzlich wie folgt ab: wenn der Widerspruch eingeht, überprüft zunächst die Stelle, die den ablehnenden Bescheid erlassen hat, ihre Entscheidung. Bleibt es dabei, dass Ihr Antrag abgelehnt werden muss, geht der Vorgang als nächstes in den Widerspruchsausschuss. Dieser Ausschuss entscheidet dann über Ihren Widerspruch. Bleibt auch der Ausschuss dabei, dass der Antrag weiterhin abzulehnen ist, wird der Widerspruchsbescheid erlassen (gegen den dann Klage eingelegt werden kann). Kommt jedoch der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung aus der Leistungsabteilung falsch ist, wandert der Vorgang wieder dorthin zurück. So wie Sie das Ergebnis Ihres Telefonates beschreiben, könnte das bei Ihnen der Fall sein.
Endgültig werden Sie es aber erst dann erfahren, wenn Ihnen der neue Bescheid zugeht. Eine Entscheidung ist erst dann getroffen, wenn der Bescheid erlassen ist.