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Zur Experten-Antwort springenHallo Linea24,
wie KSC bereits zutreffend mitgeteilt hat, können Sie gegen die ablehnende Entscheidung der DRV Bund Widerspruch einlegen und anschließend ggf. den Klageweg beschreiten. Im sozialgerichtlichen Prozess entscheidet dann das Gericht als neutrale Instanz, ob Ihr Anliegen berechtigt ist. Die Sozialgerichte lassen zudem regelmäßig Gutachten von externen Gutachtern erstellen, die den Gutachten der Rentenversicherung gegenüber gestellt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Jedenfalls ist Sie durch den Student schon mal schlauer! Also ein Sozialverband .....wie der VdK sollte möglich sein....und der kann Ihnen sicherlich kompetent für wenig Geld weiterhelfen! Fragen Sie dort mal nach den Kosten und wie hoch eben Ihre Chancen sind für eine reguläre EMR sind....wesentlich mehr an Geld werden Sie wohl nicht zur Verfügung haben....wie und ob jetzt auf Ihre jetzige Situation der Minijob angerechnet wird...weis ich nicht.....! Früher gab es auch bei den Gemeinden oder der Stadtverwaltung Beratungsstellen....° Ich bin auch Epileptiker und haben auch 90 % Schwerstbehindert! Alles Gute und viel Glück! MaxWenden Sie sich an kompetenten Hilfe zB einen Sozialverband oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Ein Antrag ins blaue hinein dürfte wieder schief gehen. Fakt ist, mit 90 GdB und MZ G erhalten Sie in der Grundsicherung (HZL/Grundsicherung) 17 % mehr vom Sozialhilfesatz, da hier ein Mehrbedarf gezahlt wird den es im SGB II nicht gibt. Weiterhin wäre alternativ ein Antrag auf Wohngeld zu prüfen ggf kommt dort insgesamt sogar ein höherer Anspruch heraus. Wie auch immer, holen Sie sich kompetente rechtliche Hilfe und führen Sie Ihre Kämpfe nicht mehr allein.Denken Sie auch bitte an die Anwaltskosten. Diese verschweigt der „Student“ sehr gerne. Längst nicht für jedes Problem sind Sozialverbände und Anwälte erforderlich. Ihr Geld nehmen diese aber natürlich gerne.
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