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Experten-Antwort

Ablehnung einer EU-Rente trotz medizinischer Unterlagen

von Line2428.08.2020 | 13:37
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wende ich mich an Sie und hoffe auf eine Hilfe. Ich bin Epileptikerin und beziehe aufgrund meiner Krankheit und der gesundheitlichen Einschränkungen seit einigen Jahren eine EU-Rente (Arbeitsmarkt-Rente). Ich bin bezüglich meiner Arbeitsbelastung noch auf 3-6 Stunden eingestellt. Meine gesundheitliche Situation jedoch hat sich verschlechter. Ich war inzwischen in Uni-Kliniken, wo meine Krankheit intensiver untersucht wurde und die Details meiner Krankheit wurden zahlreiche Bericht geschrieben. Ich habe diese Berichte auch dem DRV-Bund zugesandt. Nun war ich stets bemüht einer Tätigkeit, trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung nachzugehen. Auch war ich beschäftigt. Jedoch habe ich bereits 3 Arbeitsstellen bezüglich epileptischer Anfälle am Arbeitsort verloren. Jeweils wurde mir nach den epileptischen Anfällen umgehend gekündigt. Natürlich geben Arbeitgeber dies nicht als Grund im Kündigungsvertrag an. Das ist mir auch vom Sachbearbeiter des Jobcenters mitgeteilt wurden, sei normal. Nun werde ich in einem Arbeitszeitraum von 3-6 Stunden täglich nicht arbeiten können. Daher möchte ich eine EU-Rente mit einer für mich realen und gesundheitlich akzeptablen Arbeitszeit von max. 3 Stunden täglich beantragen. Gerne möchte ich meinen Beitrag leisten und infolge dessen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das Jobcenter, zahlt für mich aufgrund, dass meine EU-Rente zu gering ist eine Aufstockung. Jedoch gab mir das Jobcenter zu verstehen, dass in nächster Zeit auf dem Arbeitsmarkt in meinem Fall kein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen wird, aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkung. Daher wäre es für mich besser eine unbefristete EU-Rente bei der DRV-Bund zu beantragen. Aufgrund der zu geringen EU-Rente sollte ich nebst dessen eine Grundsicherung beantragen. Man gibt mir seitens des Jobcenters keine Möglichkeit einen Job zu finden, wo ein Arbeitgeber mit meiner gesundheitlichen Einschränkung umgehen könne. Somit habe ich mich an die DRV-Bund gewandt. Diese jedoch lehnt weiter ab, mir eine unbefristete EU-Rente zu genehmigen. Ich weiß nun nicht mehr weiter, da eine Behörde es auf die nächste Behörde zuschiebt. Doch niemand fühlt sich verantwortlich. Gerne werde ich einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, bei dieser ich nicht aufgrund der Überbelastung/Stundenanzahl, epileptische Anfälle bekommt und aufgrund dessen wiederholend Kündigungen erhalte. Ich erhalte diese EU-Rente bereits seit 12 Jahren, auch habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 90% und dem Merkzeichen "G". Was kann ich noch tun, damit die DRV-Bund nun endlich meine gesundheitliche Einschränkung , meine Epilepsie akzeptiert. Alle Unterlagen mit deutlichen Hinweisen meiner Einschränkung, stehen in diesen Berichten, und diese sind von Fachärzten (Neurologen und Epileptologen) erstellt. Es wäre nett, wenn mir jemand bezüglich desse einen Hinweis oder Hilfe anbieten könnte. Mit freundlichen Grüßen Line24

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2020 | 14:13

Hallo Linea24,

wie KSC bereits zutreffend mitgeteilt hat, können Sie gegen die ablehnende Entscheidung der DRV Bund Widerspruch einlegen und anschließend ggf. den Klageweg beschreiten. Im sozialgerichtlichen Prozess entscheidet dann das Gericht als neutrale Instanz, ob Ihr Anliegen berechtigt ist. Die Sozialgerichte lassen zudem regelmäßig Gutachten von externen Gutachtern erstellen, die den Gutachten der Rentenversicherung gegenüber gestellt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 28.08.2020 | 13:58
Die Arbeitsmarktrente ist bereits jetzt die volle Rente, mehr wird es nicht werden, auch dann nicht wenn es die Rente wegen voller Erwerbsminderung gäbe, sondern nur deshalb weil der Arbeitsmarkt verschlssen ist. Die volle vom Arbeitsmarkt unabhängige Rente kann jederzeit beantragt werden, hat ein Antrag keinen Erfolg muss eben Widerspruch eingelegt werden oder geklagt werden (aber mehr Geld kommt nicht raus!) Sie können genauso gut Ihre Nerven schonen. Sie kriegen ja schon die volle Rente. Dass Arbeitsamt / Jobcenter sich nicht viel Mühe geben einen Menschen der die volle Rente bekommt zu vermitteln, liegt auf der Hand - da wäre die Erfolgsquote minimal. Welcher Arbeitgeber sucht Menschen die nicht arbeiten können? Aber Sie können sich jederzeit selbst eine passende Arbeit suchen. Finden Sie die, teilen Sie das der DRV mit.
Riekeam 28.08.2020 | 17:43
Ich möchte ihnen noch ans Herz legen, sich an ein Epilepsiezentrum zu wenden. Ich habe da - im Gegensatz zu Unikliniken und anderen Krankenhäusern - sehr gute Erfahrungen gemacht. Nicht nur medizinisch, sondern auch auf menschlicher, psychischer Stufe.
Studentam 28.08.2020 | 19:15
Wenden Sie sich an kompetenten Hilfe zB einen Sozialverband oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Ein Antrag ins blaue hinein dürfte wieder schief gehen. Fakt ist, mit 90 GdB und MZ G erhalten Sie in der Grundsicherung (HZL/Grundsicherung) 17 % mehr vom Sozialhilfesatz, da hier ein Mehrbedarf gezahlt wird den es im SGB II nicht gibt. Weiterhin wäre alternativ ein Antrag auf Wohngeld zu prüfen ggf kommt dort insgesamt sogar ein höherer Anspruch heraus. Wie auch immer, holen Sie sich kompetente rechtliche Hilfe und führen Sie Ihre Kämpfe nicht meht allein.
Maxam 28.08.2020 | 21:59
Wenden Sie sich an kompetenten Hilfe zB einen Sozialverband oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Ein Antrag ins blaue hinein dürfte wieder schief gehen. Fakt ist, mit 90 GdB und MZ G erhalten Sie in der Grundsicherung (HZL/Grundsicherung) 17 % mehr vom Sozialhilfesatz, da hier ein Mehrbedarf gezahlt wird den es im SGB II nicht gibt. Weiterhin wäre alternativ ein Antrag auf Wohngeld zu prüfen ggf kommt dort insgesamt sogar ein höherer Anspruch heraus. Wie auch immer, holen Sie sich kompetente rechtliche Hilfe und führen Sie Ihre Kämpfe nicht mehr allein.
Denken Sie auch bitte an die Anwaltskosten. Diese verschweigt der „Student“ sehr gerne. Längst nicht für jedes Problem sind Sozialverbände und Anwälte erforderlich. Ihr Geld nehmen diese aber natürlich gerne.
Jedenfalls ist Sie durch den Student schon mal schlauer! Also ein Sozialverband .....wie der VdK sollte möglich sein....und der kann Ihnen sicherlich kompetent für wenig Geld weiterhelfen! Fragen Sie dort mal nach den Kosten und wie hoch eben Ihre Chancen sind für eine reguläre EMR sind....wesentlich mehr an Geld werden Sie wohl nicht zur Verfügung haben....wie und ob jetzt auf Ihre jetzige Situation der Minijob angerechnet wird...weis ich nicht.....! Früher gab es auch bei den Gemeinden oder der Stadtverwaltung Beratungsstellen....° Ich bin auch Epileptiker und haben auch 90 % Schwerstbehindert! Alles Gute und viel Glück! Max
Moriam 28.08.2020 | 23:34
Ich bin auch Epileptiker und habe auch 100 % Schwerstbehindert! Die volle EMR habe ich, nach Rechtsstreit. Viel Erfolg!!
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