Hallo Wertheim,
auch eine Symptomreduzierung ist eine Form der Behandlung, die dann ja von Ihrer Ärztin dokumentiert wurde und nachgewiesen werden kann. Insofern sollten Sie den Antrag auf Verlängerung einreichen, ohne sich zuvor einen Kopf zu machen über evtl. notwendige Tests, die Sie alleine - wie Sie beschreiben - ohnehin nicht erhalten. Wenn der damalige Gutachter bereits festgestellt hatte, dass eine Heilung nicht zu erwarten ist, ist dies ja bereits aktenkundig - auch wenn das seinerzeit für Sie anstrengend war, dies zu erreichen.
Insofern könnten Sie Ihre Ärztin bitten, Ihnen einen Befundbericht zu erstellen, der die aktuelle Situation wiedergibt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, dem Antrag den Anhang 'Selbsteinschätzung' bei zu fügen. Hier haben Sie die Möglichkeit, in eigenen Worten Ihre gesundheitliche und soziale Situation zu schildern und können auch nochmals auf das vorliegende Gutachten selbst hinweisen.
Das entsprechende Formular können Sie sich z. B. online hier herunter laden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Sollte dann, warum auch immer, noch eine Begutachtung notwendig werden, würde diese von der DRV veranlasst werden.
Viel Erfolg und Alles Gute!