Hallo RB,
wenn die Agentur für Arbeit Sie nach § 145 SGB III zur Antragstellung aufgefordert hatte, sind Sie in Ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Der Rentenantrag kann dann nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit zurückgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung der Angelegenheit mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung