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Experten-Antwort

Ablehnung EM Rente

von RB18.08.2020 | 11:28
85 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, kann eine EM Rente, die durch Veranlassung des Arbeitsamtes beantragt wurde und stattgegeben wurde, abgelehnt werden und die Beschäftigung die formal noch besteht wieder aufgenommen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB,

wenn die Agentur für Arbeit Sie nach § 145 SGB III zur Antragstellung aufgefordert hatte, sind Sie in Ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Der Rentenantrag kann dann nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit zurückgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung der Angelegenheit mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

RBam 18.08.2020 | 11:36
Danke, für die Antwort. Es geht jedoch darum, ob eine Rentenbewilligung abgelehnt werden kann. Hintergrund ist der Wegfall der Abschläge, der sonst auch dauerhaft bei der Altersrente zum Tragen käme
KSCam 18.08.2020 | 11:32
Sie sind ein freier Mensch, wenn Sie glauben trotz bewilligter EM Rente wieder arbeiten zu können, steht Ihnen dies grundsätzlich frei. Sie müssenn die Arbeitsaufnahme und den Verdienst der DRV mitteilen, dann wird die Rente (je nach Verdiensthöhe) ganz oder teilweise gekürzt.
Grobiam 18.08.2020 | 11:42
Sofern Sie noch im Zeitrahmen liegen,legen Sie einfach Widerspruch gegen den Rentenbescheid ein.
Valzuunam 18.08.2020 | 11:57
Der Widerspruch selbst bringt Sie nicht weiter, aber während der Widerspruchsfrist kann der Antrag noch zurückgenommen werden. Ein Ablehnen ist nicht möglich. Auf (künftige) Zahlungen können Sie zwar verzichten, aber nicht zu Lasten anderer Sozialleistungsträger. Soweit der einfache Teil. Sollte die Agentur für Arbeit Sie jedoch offiziell zur Antragstellung aufgefordert haben fällt die Option „Rücknahme des Antrags“ jedoch weg. Es sei denn die Agentur ist damit einverstanden-dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich.
Max4.0am 18.08.2020 | 13:36
Ich würde mir anwaltliche Hilfe an Ihrer Stelle suchen. Und dort klären, ob Sie den Antrag nicht doch zurücknehmen können, wenn Sie ohnehin keine Gelder mehr von der AfA haben wollen. Ggf. müssten Sie dann zu Unrecht gezahltes ALG1 zurückzahlen, denn dem Antrag mussten Sie ja Folge leisten oder von vornherein ab Ablauf des Datums der EMR-Antragsstellung auf ALG1 verzichtet haben. Dann wären Sie zumindest, was die Abzüge EMR und bei der späteren Altersrente angeht, aus dem Schneider. Weiterhin wäre es zu prüfen, ob Sie nicht einen Widerspruch einlegen wollen, falls die Fristen noch nicht abgelaufen sind. Der Widerspruch würde sich dann danach richten, dass Sie nicht der Meinung sind, überhaupt erwerbsgemindert zu sein. Für diesen Fall müssten evtl., falls vorhanden, Ihre Fachärzte mitspielen. Das wäre dann ggf. auf dem Klageweg zu verifizieren. Viel Erfolg!
Selbsteinschätzungam 18.08.2020 | 13:42
Sie sollten zunächst mal darüber nachdenken, warum man Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt hat und aus welchen Gründen Sie von der AfA zur Antragstellung aufgefordert wurden. Bestimmt nicht, weil Sie sich gesund dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt haben. Kann es sein, dass Sie sich mit Ihrem Gesundheitszustand selbst etwas vormachen? Ohne Grund hat man Ihnen sicher keine Erwerbsminderungsrente bewilligt.
KSCam 18.08.2020 | 13:56
Sie haben zwar Abschläge, aber auch die Zurechnungszeit bei der EM Rente. Und die allerwichtigste Frage ist doch ob Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis noch was nützt. Können Sie die alte Arbeit machen? Bietet Ihr AG Ihnen überhaupt Arbeit an? Warum waren Sie dann eigentlich solange arbeitsunfähig bis Sie ins ALG gerutscht sind? Warum haben Sie dann nicht längst wieder Ihre Arbeit aufgenommen? Warum haben Sie überhaupt Rente beantragt statt wieder zu arbeiten? Fragen über Fragen....die den Schluß nahe legen, dass Sie zu Recht EM Rente bekommen und eben nicht mehr arbeiten können.
Studentam 18.08.2020 | 17:15
Sie haben zwar Abschläge, aber auch die Zurechnungszeit bei der EM Rente. Und die allerwichtigste Frage ist doch ob Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis noch was nützt. Können Sie die alte Arbeit machen? Bietet Ihr AG Ihnen überhaupt Arbeit an? Warum waren Sie dann eigentlich solange arbeitsunfähig bis Sie ins ALG gerutscht sind? Warum haben Sie dann nicht längst wieder Ihre Arbeit aufgenommen? Warum haben Sie überhaupt Rente beantragt statt wieder zu arbeiten? Fragen über Fragen....die den Schluß nahe legen, dass Sie zu Recht EM Rente bekommen und eben nicht mehr arbeiten können.
Alle, die EMR beantragen und sie dann aus monetären Gründen ablehnen, zurückgeben oder kündigen wollen, sind in Wahrheit überhaupt nicht erwerbsgemindert. Für wirklich Kranke ist diese Rentenart ein Segen, egal ob man direkt davon leben kann oder ein soziales Zubrot benötigt.
Könnten Sie mir die Liste der Personen zukommen lassen? Nein, dann hören Sie auf zu pauschalisieren und von sich auf alle andere zu schließen.
Resaam 18.08.2020 | 19:44
Zitat von Student anzeigenausblenden
Alle, die EMR beantragen und sie dann aus monetären Gründen ablehnen, zurückgeben oder kündigen wollen, sind in Wahrheit überhaupt nicht erwerbsgemindert. Für wirklich Kranke ist diese Rentenart ein Segen, egal ob man direkt davon leben kann oder ein soziales Zubrot benötigt.
Könnten Sie mir die Liste der Personen zukommen lassen? Nein, dann hören Sie auf zu pauschalisieren und von sich auf alle andere zu schließen.
DBDDHKP
Grobiam 18.08.2020 | 20:11
Zitat von Student anzeigenausblenden
Alle, die EMR beantragen und sie dann aus monetären Gründen ablehnen, zurückgeben oder kündigen wollen, sind in Wahrheit überhaupt nicht erwerbsgemindert. Für wirklich Kranke ist diese Rentenart ein Segen, egal ob man direkt davon leben kann oder ein soziales Zubrot benötigt.
Könnten Sie mir die Liste der Personen zukommen lassen? Nein, dann hören Sie auf zu pauschalisieren und von sich auf alle andere zu schließen.
So ganz unrichtig ist es nicht. Stöbern Sie einfach hier im Forum. Es finden sich tatsächlich derartige Fälle, wo die EM-Rente beantragt und bewilligt wurde,aber aufgrund niedriger Rentenhöhe(die man eigentlich vorher kennt) nicht mehr gewollt und gefragt wird, wie man diese wieder los wird. Wirklich Kranke haben eine solche Auswahl aber im Grunde nicht. Solche Anfragen sind schon erstaunlich!
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