Hallo Manfred,
wenn die Ehe bis zum Tod bestanden hat und die Witwe Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen hatte, ist nicht so ganz nachvollziehbar, weshalb nach polnischem Recht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen soll. Haben Sie hierzu nähere Informationen?
Unklar ist auch, ob und wann der Verstorbene in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat und ob und wann er nach Polen verzogen ist.
Das DPRA von 1975 gilt für Personen, die Ihren Wohnsitz vor 1991 in einem der beiden Staaten genommen haben und sich dort weiterhin gewöhnlich aufhalten. In diesen Fällen zahlt ausschließlich der Wohnsitzstaat nach seinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Ablehnung des deutschen Rentenversicherungsträgers erscheint daher nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung