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Abschlussbericht Reha für die DRV

von Hyper17.10.2020 | 12:58
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Hallo an alle, meine Frau ist aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden und in Ihrem Beruf unter 3 h täglich bewertet worden. Im Abschlussbericht der Reha für die DRV steht bei negativem Leistungsvermögen: „keine regelmäßigen Wirbelsäulenzwangshaltungen, vor allem nicht mit vorgebeugtem und verdrehtem Oberkörper. Kein häufiges Bücken. Kein ständiges Heben und Tragen von Lasten über 5 kg. Keine erhöhte mechanische Beanspruchung der Wirbelsäule durch Vibrationen oder Erschütterung“. „aus sozialmedizinischer Sicht, ist wegen der hohen Belastungen für die Wirbelsäule, Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung, erhöhten Anforderungen an die Steh - und Gehfähigkeit von einem aufgehobenem Leistungsvermögen, nominell unter 3 Std. / Tag in der letzten beruflichen Tätigkeit auszugehen. (Hauswirtschaftliche Kraft). Funktionseinschränkungen im Alltag: „es bestehen Einschränkungen beim An - und ausziehen von Strümpfen, bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Haushaltsführung, beim Fensterputzen, bei der Gartenarbeit als auch beim Autofahren. Es bestehen Einschränkungen der Mobilität mit max. Gehdauer von ca. 1 Std., bzw. max. Gehstrecke von ca. 3 km. Das Autofahren ist durch die limitierte Sitzdauer auf ca. eine halbe Stunde beschränkt. Dazu die Frage: Welchen Beruf kann ich jetzt über 6 Std. ausüben um der DRV gerecht zu werden? Vielen Dank Hyper

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5 Antworten

Hyperam 17.10.2020 | 13:33
ja es geht um meine Frau.
Ouzam 17.10.2020 | 13:30
Ich dachte es geht um Ihre Frau. Derzeit muss die Rentenversicherung auf keinen bestimmtem Beruf verweisen, da der Arbeitsmarkt nach derzeitiger Ansicht über genug vielfältige auch einfache Berufe verfügt. Lassen Sie sich beim Arbeitsamt beraten.
Janaam 17.10.2020 | 14:51
Bei unter 3 Stunden ist man voll erwerbsgemindert.
Siehe hieram 17.10.2020 | 15:11
So lange dies lediglich die Einschätzungen der Reha-Klinik sind, kann Ihre Frau weiterhin so viel und in jeglichem Beruf arbeiten, wie sie möchte. Sofern sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt. Der Bericht der Rehaklink ist lediglich eine Empfehlung und bindet sie zu nichts. Erst wenn durch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durch den sozialmedizinischen Gutachter eine Erwerbsminderung tatsächlich festgestellt und deshalb eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, sind Einschränkungen in der Arbeitszeit gegeben. Ob dies dann aus rein medizinischen Gründen zu einer vollen EM-Rente führt oder zu einer teilweisen, wird ebenfalls erst dann entschieden. Und ob dann bei einer nur teilweisen EM-Rente doch eine volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt wird, entscheidet ebenfalls der Gutachter. So lange ihre Frau also noch keine EM-Rente beantragt hat, kann sie machen was sie will. Für die Bewilligung ist ein Antrag notwendig, eine durchgeführte Reha alleine reicht nicht!
Valzuunam 18.10.2020 | 07:28
Am ehesten wäre am einen Bürojob zu denken: sitzen und auf Wunsch jeder Zeit stehen (mit elektrisch verstellbaren Schreibtisch), ab und an gehen (faxen, kopieren usw.). Kein schweres heben und tragen. Eventuell auch Empfangskraft. Es muss übrigens auch kein gelernter Beruf sein-eine Tätigkeit die den genannten Kriterien entspricht reicht. Aber wie schon in einem andern Beitrag geschrieben: Es ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung eine solche Tätigkeit zu benennen oder gar zu vermitteln. Dafür muss die Arbeitslosenversicherung einstehen-und wenn Sie dazu nicht in der Lage ist, muss diese ggf. Leistungen erbringen (z.B.Arbeitslosengeld). Alternativ kommt -eventuell- ein Leistung zur Teilhabe durch die Rentenversicherung in Frage.
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