Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abzug Sozialversicherung von meiner Altersrente trotz sozialversichertem Job

von lavidda10.08.2021 | 10:00
140 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Die Rentenversicherung zieht Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von meiner Altersrente ab, obwohl ich sozialversichert arbeite. Ich wies sie schriftlich darauf hin, bekam aber keine Antwort. Die Einspruchsfrist gegen den Rentenbescheid endet in 9 Tagen. Ist es erforderlich Einspruch zu erheben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lavidda,

wenn Sie in der Kranken- und Pflegersicherung versicherungspflichtig sind, ist nach den gesetzlichen Regelungen sowohl Ihr Arbeitsentgelt als auch Ihre Rente als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Es ist daher richtig, dass sowohl aus dem Arbeitsentgelt als auch aus der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Für nähere Auskünfte wednen Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KKam 10.08.2021 | 10:14
Gegen was wollen Sie denn „Einspruch“ erheben? Sie haben als sozialversicherungspflichtiges Einkommen Ihre Beschäftigung u n d Ihre Rente. Von beidem zahlen Sie richtigerweise Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie das nicht glauben, wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse, bevor Sie sich unnötig Arbeit bezüglich eines Widerspruches machen.
ist soam 10.08.2021 | 10:11
Nein. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen sie aus Ihrem gesamten Einkommen entrichten. Da gehört Ihre Rente nun auch mal dazu.
laviddaam 10.08.2021 | 10:33
Danke für die schnellen Antworten.
W°lfgangam 10.08.2021 | 19:07
Hallo lavidda, schmökern Sie mal das SGB 5 (KV) + 11 (PV) durch, da werden Sie auf die Vorschriften zum Abzug aus _allen_ dafür maßgebenden Einkünften stoßen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze = höchstmöglicher Abzug in Summe aus allen anrechenbare Einkünften. Gruß w.
laviddaam 10.08.2021 | 21:01
Danke für die Information
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026