Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Änderung einer gekürzten Vollrente in eine fest Teilrente

von Teilzeitrentner04.12.2018 | 21:18
135 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wüßte gern, ob eine Änderung einer durch Hinzuverdienst gekürzten Vollrente jederzeit auf Antrag in eine feste Teilrente geändert werden kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teilzeitrentner,

wie schon gesagt, ist die Änderung auf die feste Teilrente für die Zukunft möglich.

Sie müssen hierzu einen Antrag stellen.

Die feste Teilrente darf nicht höher sein als Ihnen aufgrund des Hinzuverdienstes zustehen würde.

Die feste Teilrente muss mindestens 10 % betragen.

Ebenso können Sie für die Zukunft wieder auf eine flexible Teilrente umstellen.

Bitte bedenken Sie aber, dass eine solche Umstellung immer eine gewisse Bearbeitungsdauer nach sich ziehen wird.

Ggf. sollte Sie auch noch mal Rücksprache mit der Krankenkasse halten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Teilzeitrentneram 04.12.2018 | 22:29
Danke für die Antwort. Hintergrund ist eine Vermeidung des Fortfalls von Krankengeld. Nach meinen Informationen durch eine Beratungsstelle der GKV, daß bei einer Vollrente, die durchaus entstehen kann durch Wegfall der Entgeltfortzahlung, kein Krankengeld mehr gezahlt würde. Die Empfehlung war, direkt eine feste Teilrente zu beantragen. Danke für Ihr Interesse.
W*lfgangam 04.12.2018 | 21:47
Hallo Teilzeitrentner, genauer Hintergrund Ihrer Frage? Statt die sonst mögliche Änderungsmitteilung wg. 10 %-Abweichung für die Restlaufzeit des Jahres zu nutzen/Neuberechnung der folgenden Teilrente und dann Spitzabrechnung im Folgejahr/01.07. ? Gruß w.
-am 05.12.2018 | 08:29
Hallo, leider ist mir noch nicht ganz klar, was Sie genau meinen. Wenn Ihre Rente wegen Hinzuverdienst gekürzt ist, beziehen sie bereits eine Teilrente. Diese können Sie nur für die Zukunft ändern lassen, wenn Sie die feste Teilrente wählen,die niedriger ist als die bisherige. Ansonsten muss es - zumindest noch für dieses Kalenderjahr bei der bisherigen Teilrente verbleiben, sofern sich Ihr Hinzuverdienst nicht ändert.
Teilzeitrentneram 05.12.2018 | 18:33
Zunächst vielen Dank für die schnelle Expertenantwort. Ich meine genau, ob ich in Zukunft zu jeder Zeit auf Antrag von der "flexiblen" Teilrente in eine von mir gewünschte "fixierte" Teilrente wechseln Kann. Oder ob es da irgendwelche Einschränkungen gibt. Mir ist klar, das diese nicht höher sein darf, als die durch den Hinzuverdienst gekürzte Teilrente und auch nach Spitzabrechnung keine Rentennachzahlung möglich ist. Würde mich freuen, wenn ich darüber eine Information bekommen könnte.
Teilzeitrentneram 05.12.2018 | 18:33
Zunächst vielen Dank für die schnelle Expertenantwort. Ich meine genau, ob ich in Zukunft zu jeder Zeit auf Antrag von der "flexiblen" Teilrente in eine von mir gewünschte "fixierte" Teilrente wechseln Kann. Oder ob es da irgendwelche Einschränkungen gibt. Mir ist klar, das diese nicht höher sein darf, als die durch den Hinzuverdienst gekürzte Teilrente und auch nach Spitzabrechnung keine Rentennachzahlung möglich ist. Würde mich freuen, wenn ich darüber eine Information bekommen könnte.
Teilzeitrentneram 06.12.2018 | 16:05
Vielen Dank an die Experten für die freundliche Beantwortung meiner Frage. Ich müßte also vorher mit meiner Krankenkasse reden? Können Sie mir erklären, welche Einwände meine Krankenkasse haben könnte? Und wie lange Vorlauf braucht ein Antrag dann ungefähr? Ich danke Ihnen und bin froh, hier meine Fragen beantwortet zu bekommen. Eine tolle Einrichtung, dieses Forum
-am 06.12.2018 | 16:32
Zitat von Teilzeitrentner anzeigenausblenden
Hallo Teilzeitrentner, Sie wollen ja die feste Teilrente beantragen, um sich den Krankengeldanspruch zu sichern. Über diesen Anspruch entscheidet die Krankenkasse. Sie sollten abklären, ob die Krankenkasse mit Ihrem Plan, für den Fall, dass Sie ins Krankengeld fallen, in die feste Teilrente zu gehen, auch mitspielt. Leider kann ich Ihnen zu den Vorlaufzeiten keine Zeitangaben machen. Das hängt sicher von der Auslastung Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Mit Sicherheit wird es aber nicht klappen, dass die Rente mit Ihrer Antragstellung immer schon zum nächsten Monat umgestellt werden kann.
Teilzeitrentneram 07.12.2018 | 10:01
Hallo Wolfgang, Vielen Dank für die Anmerkungen. Das ist ja hoch interessant. Demnach könnte Die Krankenkasse ja keine Einwände gegen ein Änderung in eine fixierte Teilrente haben. Einen schönen Tag noch
Teilzeitrentneram 07.12.2018 | 10:13
An die Experten noch eine Frage, Haben Sie die Erfahrung gemacht, das die Krankenkasse Einwände hatte gegen die Änderung von einer flexiblen in eine fixierte Teilrente? Mit welcher Gesetzesgrundlage wurde es begründet? Der Text der Deutschen Rentenversicherung zum Paragr. Im SGB 42 R2.2. ist ja doch deutlich mit Der Aussage: Eine Teilrente kann daher auch beansprucht werden, wenn dies zu Lasten Dritter geht, z.B. Zu Lasten der Krankenkasse... Vielen Dank und freundliche Grüße
Exteamam 07.12.2018 | 11:00
Zitat von Teilzeitrentner anzeigenausblenden
Lieber Teilzeitrentner, leider kann ich Ihnen hierzu nicht sagen; in der Praxis hatte ich noch keinen Fall wie Ihren. Seitens der Rentenversicherung ist - denke ich - alles klar: Sie können die feste Teilrente unter den von mir genannten Bedingungen beantragen. Vielleicht aber ein Hinweis, der in dem Zusammenhang interessant sein könnte: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_… (Änderung des § 51 SGB V)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026