Hallo Matze,
wenn Sie als angestellter Arzt beschäftigt sind, können Sie sich durch die Zugehörigkeit in der Ärzteversorgung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Sollten Sie den Befreiungsantrag nicht stellen, zahlen Sie weiterhin auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nach einer möglichen Befreiung von der Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung wäre auch eine freiwillige Beitragszahlung möglich. Ob es sich lohnt in beide Systeme gleichzeitig einzuzahlen, können wir Ihnen in diesem Forum leider nicht beantworten. Hierzu wäre individuelle Altersvorsorgeberatung für Sie notwendig.