Hallo Peter,
in der Zeit vom 01.01.1983 - 31.12.1991 war der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht rentenversicherungspflichtig.
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Hallo Peter,
in der Zeit vom 01.01.1983 - 31.12.1991 war der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht rentenversicherungspflichtig.
Hallo Peter,
Sie können dazu bei Ihrer Rentenversicherung die ergänzenden Anlagen zu Ihrer Rentenauskunft anfordern.
Die Bewertung von Wehrdienstzeiten in den 80er Jahren ergibt sich aus § 256 Abs. 3 SGB VI.
Ich war 1981 bei der Bundeswehr zum Wehrdienst. Bei mir wurden 1 Entgeltpunkt berechnet. Für 15 Monate habe ich 0,7500 + 0,5000.Danke schon mal für die Antworten. Noch eine Frage zum Wehrdienst: Bezüglich dieser Zeit vom Mitte 84 bis Ende 85, 15 Monate, steht da auch kein DM Betrag. Ist das richtig ?Das ist richtig. Jeder Monat erhält 0,0625 Entgeltpunkte entsprechend einem Verdienst von 75 %
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