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Experten-Antwort

AFG Zeiten in den 80er Jahren ?

von Peter22.01.2020 | 13:06
427 Ansichten
12 Antworten

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Guten Tag, ich arbeite gerade meinen Versicherungsverlauf bezüglich fehlender Zeiten durch. Dabei fällt mir auf, dass in den 80er Jahren bei AFG kein DM-Betrag in den Zeilen steht. Gab es eine Zeit, in denen keine Rentenbeiträge bei Arbeitslosigkeit gezahlt wurden ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

in der Zeit vom 01.01.1983 - 31.12.1991 war der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht rentenversicherungspflichtig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

Sie können dazu bei Ihrer Rentenversicherung die ergänzenden Anlagen zu Ihrer Rentenauskunft anfordern.

Die Bewertung von Wehrdienstzeiten in den 80er Jahren ergibt sich aus § 256 Abs. 3 SGB VI.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Rentenschmiedam 22.01.2020 | 13:23
Hallo, ja das war so. Im Laufe vieler Jahrzehnte gab es immer mal Phasen der Beitragszahlung und der Nichtzahlung. Wie diese Zeiten dann zu bewerten sind, ist aber eh` von dem Recht abhängig, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zählt. Von daher ist erstmal wichtig, dass diese Zeiten überhaupt im Versicherungsverlauf enthalten sind und es empfiehlt sich auch sämtliche Nachweise über diese Zeiten bis zum Rentenbeginn aufzuheben. Soviel Platz hat wohl jeder zuhause und muss sie nicht wegen Platzmangel entsorgen. Mit besten Grüßen
Jonnyam 22.01.2020 | 14:26
Und trotzdem wurden pauschal Beiträge unabhängig von der individuellen Leistungshöhe für Ausfallzeiten - jetzt Anrechnungszeiten - gezahlt.
Peteram 22.01.2020 | 14:33
Danke schon mal für die Antworten. Noch eine Frage zum Wehrdienst: Bezüglich dieser Zeit vom Mitte 84 bis Ende 85, 15 Monate, steht da auch kein DM Betrag. Ist das richtig ?
Peteram 22.01.2020 | 15:08
Ich schiebe mal noch eine weitere Frage nach. Ich habe ein paar Monate Lücke, wo ich es mal mit Selbständigkeit versucht habe. Ich habe in der Zeit jedoch nichts in die Rente eingezahlt. Macht es Sinn diese Zeiten anzugeben, nachtragen zu lassen ?
Berateram 22.01.2020 | 15:42
Nein , da Zeiten der Selbständigkeit ohne Beitragszahlung rentenrechtlich nicht relevant sind und eine nachträglich nicht zu korrigierende Lücke hinterlassen.
von Sauerbieram 22.01.2020 | 16:31
Danke schon mal für die Antworten. Noch eine Frage zum Wehrdienst: Bezüglich dieser Zeit vom Mitte 84 bis Ende 85, 15 Monate, steht da auch kein DM Betrag. Ist das richtig ?
Das ist richtig. Jeder Monat erhält 0,0625 Entgeltpunkte entsprechend einem Verdienst von 75 %
Ich war 1981 bei der Bundeswehr zum Wehrdienst. Bei mir wurden 1 Entgeltpunkt berechnet. Für 15 Monate habe ich 0,7500 + 0,5000.
Jonnyam 22.01.2020 | 17:37
Zitat von von Sauerbier anzeigenausblenden
Nach meiner Rechnung ergibt das insgesamt 1,25 Entgeltpunkte. Bis Ende 1981 gab es für 12 Monate 1,0000 EP danach pro Monat 0,0625. Dann begann Ihr Grundwehrdienst doch wohl schon im April 1980 und endete im Juni 1981. Also ein Zeitraum, nach dem Peter gar nicht gefragt hatte.
Peteram 23.01.2020 | 11:37
Hallo ! Wo steht denn wie viele Punkte man für den 15 monatigen Wehrdienst gutgeschrieben bekommen hat ? In der Rentenauskunft finde ich keine Informationen dazu. Im der Rentenauskunft steht nur: - "Pflichtbeitragszeit Wehrdienst, Zivildienst" Diese Zeiten erhalten Entgeltpunkte nach gesetzlich festgelegten Werten. Das wars, mehr steht da nicht dazu bei mir.
Peteram 24.01.2020 | 13:28
Danke nochmals für die Auskünfte. Ich wußte es gar nicht mehr, ich habe schon einmal so eine ergänzende Anlage bekommen. Da ist für den Wehrdienst der Wert 0,75 genommen worden x der Tage des Wehrdienstes / 360 = Entgeltpunkte. Ich habe noch weitere Fragen, mache dazu aber einen neuen Thread auf.
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