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Experten-Antwort

Altersrene für schwerbehinderte Menschen

von Erwin15.09.2021 | 20:21
56 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 1957 geboren, und habe eine Schwerbehinderung von 50 GdB. Ich habe den aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen, und komme wenn ich die Beitragszeiten mit Pflichtbeitragen zusammenzähle auf 35 Jahre, 2 Monate und 1 Tag. Des weiteren habe ich noch 12 Jahre Zurechnungszeit mit Rentenbezug. Frage 1 Hätte ich schon ab 01.03.2021 (Abschlagsfrei) in Altersrente für schwerhinderte Menschen gehen können? Frage 2 Könnte ich jetzt noch einen Antrag stellen, und zu welchem Rentenbeginn könnte ich dann in Altersrente gehen? Frage 3 Welche Bedeutung hat die Zurechnungszeit mit Rentenbeginn für mich? Besten Dank für die Bemühungen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2021 | 08:24

Hallo Erwin, es ist in der Tat so, dass der Anspruch auf eine Altersrente für schwerhinderte Menschen ab Jahrgang 1957 mit 60 Jahren und 11 Monaten, wenn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten erfüllt sind, beansprucht werden kann. Somit könnten sie jederzeit die Altersrente in Anspruch nehmen. Ohne Kürzung wäre dies Rente ab 63 Jahren und 11 Monate möglich. Wenn bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, empfiehlt es sich, bei dem Rentenversicherungsträger ggf. schon vor dem ungekürzten Rentenbeginn eine Probeberechnung anzufordern, um die Rentenhöhen zu vergleichen.

Der Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente ist besitzgeschützt, sodass die neu berechnete Altersrente nicht niedriger wird, als der bisher gezahlte Betrag der Erwerbsminderungsrente.

Wenn sie die ungekürzte Altersrente begehren, dann sollte der Rentenantrag 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden. Dies kann bequem von zu Hause erledigt werden. Dazu steht ihnen Hotline der DRV mit Rat und Tat zur Seite.

1 Antworten

KSCam 15.09.2021 | 20:30
Wer 35 Versicherungsjahre hat kann die EM Rente bei Jg 57 ab 60+11 Monaten in die Altersrente umwandeln lassen- das wäre schon längst möglich gewesen. In aller Regel ändert sich aber an der Rentenhöhe nichts weil die in der EM Rente enthaltenen Abschläge übernommen werden. Fazit: Sie können ab sofort jederzeit Altersrente erhalten, wenn Sie wissen möchten ob es geldmäßig vielleicht doch mehr wird, können Sie jederzeit eine Probeberechnung anfordern.
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