Hallo Andim,
da die Regelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst ab dem 01.07.2014 in Kraft getreten ist, war eine Inanspruchnahme durch Ihren Vater nicht möglich. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der neuen Rentenart keine Regelungen für Bestandsrentner getroffen.
Nach bindender Bewilligung bzw. bei Bezug einer Altersrente ist ein Wechsel in eine andere Altersrentenart ausgeschlossen. Dies war auch bereits zu dem Zeitpunkt so, als Ihr Vater in Rente gegangen ist.
Zudem bleiben die Abschläge für bereits in Anspruch genommene Entgeltpunkte erhalten.
Leider gibt es keine Möglichkeit, die Abschläge wieder loszuwerden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung