Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Weiterbeschäftigung

von Senior19.11.2020 | 11:27
209 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, kann mir mein Arbeitgeber nach Bestätigung des Erhalts der Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Weiterbeschäftigung bis zur regulären Altersrente verweigern, die in 2 Jahren erreicht wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Senior,

arbeitsrechtliche Fragen können wir im Forum nicht beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

santanderam 19.11.2020 | 11:32
Unter Umständen ja. in einigen Tarifverträgen endet das Beschäftigungsverhältnis automatisch mit erreichen der Altersrente.
Kaiseram 19.11.2020 | 11:29
Ja.
W°lfgangam 19.11.2020 | 20:25
Hallo Senior, in welcher Branche sind Sie beschäftigt /nach Tarifvertag /oder individuellem Arbeitsvertrag /gibt es eine Personalvertretung/Betriebsrat? Alles arbeitsrechtliche Frage, die hier nicht hingehören ...Tarifverträge (aktualisiert und 'über' uralten Arbeitsverträgen stehend) sichern Ihnen aber eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze zu - ganz egal, ob parallel eine Voll- oder Teilaltersrente ('Flexirente') läuft. Hier ist lediglich die Info/Rentenbezug an die PA erforderlich, da ggf. Rente + Arbeitsentgelt sowohl etwaige SV-Beträge beeinflussen, als auch ein 'Statuswechsel' für die SV-Meldungen erforderlich ist. Zur Ausgangsfrage: Ja, kann der AG, wenn es neuzeitlich/gesetzlich/tarifvertraglich 'passt' und Sie _nicht_ zu den AN gehören, die von der 'Flexirente profitieren' dürfen. Wenns hart auf hart kommt: Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Gruß w. PS: es gibt noch Arbeitsverträge, die die Gehaltszahlung in DM vorsehen ...und der AG aktuell sogar in EUR auszahlt/wie hat der das dann geregelt gekriegt ... ;-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026