Hallo Sabine,
wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab dem altersmäßig frühesten Rentenbeginn erhalten wollen, sollten Sie zur Vermeidung einer verspäteten Rentenantragstellung den Antrag bereits jetzt stellen. Geben Sie im Antrag an, dass das Klageverfahren hinsichtlich der Feststellung eines GdB von 50 noch anhängig ist. Sollte Ihr Rentenversicherungsträger den Antrag dennoch ablehnen, da derzeit die Voraussetzungen für die beantragte Altersrente nicht vorliegen, können Sie das Rentenverfahren mit Widerspruch und ggf. Klage offenhalten, bis endgültig über Ihren GdB entschieden ist.
Vielleicht kommt für Sie auch eine andere Altersrente in Frage?
Wir empfehlen Ihnen sich von Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend beraten zu lassen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung