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Experten-Antwort

Altersrente für schwerbehinderte bei GDB-Klage

von Sabine_23426.08.2020 | 11:39
527 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich könnte gemäß Auskunft der DRV jetzt schon Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Leider habe ich derzeit GdB 40, wegen Erhöhung auf GdB 50 läuft ein Klageverfahren. Kann ich trotzdem jetzt schon Altersrente beantragen falls ich die Schwerbehinderung rückwirkend zum Antrag bekomme? Hätte ich durch diesen Antrag einen Nachteil? Viele Grüße Sabine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits ab dem altersmäßig frühesten Rentenbeginn erhalten wollen, sollten Sie zur Vermeidung einer verspäteten Rentenantragstellung den Antrag bereits jetzt stellen. Geben Sie im Antrag an, dass das Klageverfahren hinsichtlich der Feststellung eines GdB von 50 noch anhängig ist. Sollte Ihr Rentenversicherungsträger den Antrag dennoch ablehnen, da derzeit die Voraussetzungen für die beantragte Altersrente nicht vorliegen, können Sie das Rentenverfahren mit Widerspruch und ggf. Klage offenhalten, bis endgültig über Ihren GdB entschieden ist.

Vielleicht kommt für Sie auch eine andere Altersrente in Frage?

Wir empfehlen Ihnen sich von Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend beraten zu lassen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Valzuunam 26.08.2020 | 12:08
Sie müssen sogar, falls Sie die Rente (nach Feststellung des GDBs von mind. 50) auch rückwirkend bekommen möchten. Der Rentenbeginn ist nämlich (auch) vom Tag der Antragstellung abhängig. Je nach Fallgestaltung kann die Rente frühestens entweder im Antragsmonat, oder maximal 3 Monate vorher beginnen. Die Dauer des Klageverfahrens wegen des GDBs spielt dabei keine Rolle. Ob sich Nachteile ergeben hängt von Ihrer individuellen Situation (z.B.Steuern, derzeitigem Einkommen / Leistungsbezug, Krankenversicherung uvm.) ab, und kann daher hier nicht beurteilt werden. Erfahrungsgemäß ist dies eher selten der Fall.
Studentam 26.08.2020 | 19:02
Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Wichtig ist wie erwähnt, den Antrag jetzt zu stellen. Darüber hinaus kann ggf ein Grund für einstweiligen Rechtsschutz vorliegen, da die Entscheidung der Rentenversicherung vom Ausgang der Entscheidung vei Gericht abhängt. Hier liegt sicher ein Grund für Eilbedürftigkeit. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit das Verfahren bei der DRV bis zur Entscheidung des Gerichts aussetzen zu lassen etc. Es gibt viele denkbare Möglichkeiten, ob und ggf welche in Ihrem Fall zutrifft klären Sie bitte mit einem Anwalt.
W°lfgangam 26.08.2020 | 20:16
Zitat von Student anzeigenausblenden
...wozu, nur um so eine simple Frage zu beantworten? Um den Rentenantrag 'richtig' mithilfe der DRV/oder nachgeordneter Stellen schlicht kostenfrei zu stellen, wie es im Sinne des Antragstellers sinnvoll ist, braucht es keinen Anwalt ...die/Anwälte 'hadern' schon mal beim nur RV-Recht, geschweige decken sie erkenntnismäßig das _ganze_ SV-Recht_ ab. Trotzdem, interessanter Tipp von Ihnen, um für 08/15-Fragen das Portemonnaie der Versicherten vorab im privaten Sektor nur mal eben so zu leeren ;-) Daher frage ich auch nicht nach, aus welcher 'Ecke' Sie hier 'tätig' sind ... Gruß w.
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