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Experten-Antwort

Altersrente für schwerbehinderte Menschen, zählen die Zeiten mit bei EMR

von Wer Wie Was ?27.11.2019 | 16:36
96 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit kurzen eine EMR auf zeit, werden diese Zeiten in dem ich EMR bekommen für Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit eingerechnet sollte die EMR nicht verlängert werden? Habe 50% schwerbehinderten prozente. In meiner Rentenauskunft steht drin "Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Diese Wartezeit ist derzeit mit 387 Monaten nicht erfüllt, es fehlen noch 33 Monate. " DANKE

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2019 | 12:06

Hallo Wer Wie Was ?,

W°lfgang hat Ihnen bereits die korrekte Antwort gegeben.

1 Antworten

W°lfgangam 27.11.2019 | 20:19
Hallo Wer Wie Was ?, ja, auch die Zeit eines Rentenbezugs zählt mit zu den 35 Jahren. Sollten ab Beginn des Leistungsfalles EM und Rentenbeginn noch weiterhin Beschäftigungs-, Krankengeld- und oder Arbeitslosenzeiten gelaufen sein, zählen die vorrangig ...im Ergebnis kommt das aufs gleiche raus. Gruß w.
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