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Experten-Antwort

Altersrente ja/nein

von Klaus23.06.2022 | 13:06
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 2013 eine volle EMR. Diese natürlich mit den bekannten 10,8% Abzügen. Zwischen 2013 und heute habe ich noch Pflichtbeiträge für Pflegetätigkeit (Eltern) hinzubekommen. Diesen Mehrbetrag der Rente bekomme ich jedoch erst mit meiner Altersrente. Frage: Was spricht dagegen jetzt die vorzeitige Altersrente zu beantragen. Die 10,8% habe ich ja bereits abgezogen bekommen. Die Altersrente müsste dann um die Pflegetätigkeit höher ausfallen. Bin geboren im Nov. 1957 und mein Renteneintrittsalter 65 Jahre 11 Monate. Das ist dann der 1.11.2023 Bei der Anpassung der EMR im Juli24 ( mind. 7,5%) bin ich ja so oder so beteiligt. Ich bitte um eure/ihre Gedankegänge. Vielen Dank Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

durch die Pflegebeiträge haben Sie weitere rentenrechtliche Zeiten erworben, die sich bei der Berechnung der Altersrente rentensteigernd auswirken können. Zudem würden ab dem Beginn der Altersrente weiter Pflichtbeiträge von der Pflegkasse entrichtet (bis zum Monat der Vollendung der Regelaltersgrenze), was dann einen (abschlagsfreien) Zuschlag zur Altersrente ab 11/2023 erbringen kann.

Ob sich in Ihrem Fall Nachteile bei einer vorzeitigen „Umwandlung“ in die Altersrente ergeben, lässt sich hier nicht konkret beantworten. Ich kann nur beispielhaft und nicht abschließend Konstellationen aufzeigen.

Sollten sich bei der Berechnung der Altersrente mehr („neue“) Entgeltpunkte ergeben, werden diese ggf. mit einem (geringen) Rentenabschlag behaftet.

Die Pflichtbeiträge der Pflegekasse sind sog. Grundrentenzeiten, die ggf. den Anspruch oder die Höhe eines „Grundrenten“-Zuschlags beeinflussen können. Grundrentenzeiten entstehen nur bis zum Monat vor Beginn der Altersrente. (Zudem können 33 Jahre Grundrentenzeiten erhöhte Freibeträge z.B. für den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung oder auf Wohngeld bewirken.)

Beitragsansprüche aufgrund von Regressverfahren (z.B. Zahlungen von Haftpflichtversicherungen) können enden, wenn eine Altersrente bezogen wird.

Auch über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus können sich Auswirkungen ergeben, z. B. Anspruch auf eine Betriebsrente.

Sofern Sie freiwilliges Mitglied der Krankenkasse sind, ist es ggf. möglich, mit der Altersrente in die Pflichtversicherung zu gelangen, weil Sie nun die sog. Vorversicherungszeit erfüllen (im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse).

Um die Höhe einer Altersrente konkret zu erfahren, können Sie ggf. bei Ihrer Sachbearbeitung eine entsprechende Probeberechnung beantragen. Für eine professionelle Beurteilung und Beratung können Sie sich gerne an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 23.06.2022 | 14:22
Hallo Klaus, die Beiträge aus der Pflegekasse wirken sich vermutlich nur aus, sofern sie außerhalb der Zurechnungszeit der EM-Rente liegen. Und bei einer vorgezogenen Altersrente werden die EP, die nach Eintritt der EM noch hinzu erworben wurden, auch mit einem Abschlag (wegen der vorgezogenen Rente) belastet, also auch die aus der Pflegetätigkeit. Es würden dann für einen Rentenbeginn zum jetzigen Zeitpunkt zwei Berechnungen gemacht werden, mit denen verglichen wird, wie hoch Ihre Altersrente zu dem Zeitpunkt wäre und wie hoch die EM-Rente. Nur der höhere Betrag würde dann zur Auszahlung kommen, da 'zwei' Rentenansprüche bestehen, aber nur eine davon (die höhere) bezahlt wird. (eine derartige Vergleichsberechnung wird auch zum Regelaltersrentenbeginn gemacht, da ja die EM-Rente 'Besitzgeschützt' ist und ggfs. dann also weiterhin die höhere Rente wäre). Sie sollten sich also bei Ihrer zuständigen DRV eine 'gesonderte Rentenauskunft = Probeberechnung' mit Datum Rentenbeginn jetzt und alternativ zum 01.11.23 erstellen lassen, um sich erst dann zu entscheiden. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung aber auch, dass auch bei vorgezogener Altersrente die KV/PV sich an den evtl. zusätzlichen EP durch Pflege Ihren Anteil sichert, das sind zzt. als eigener Anteil ca. 11 %. Hilfreich könnte für Sie noch die Broschüre für pflegende Angehörige sein, da hier auch dargestellt wird, wie sich der Beitrag der Pflegekasse je nach Pflegegrad der betreuten Person auf die Rente auswirkt (und auch noch ein paar Hinweise mehr) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Einen Beratungsstelle Ihrer zuständigen DRV finden Sie unter 'Beratungsstellen' gleich rechts hier auf dieser Seite. Viel Spaß beim 'Grübeln und Rechnen' und Alles Gute!
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