Hallo Am@deus,
der frühestmögliche Rentenbeginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre in Ihrem Fall der Monat nach Vollendung des 62. Lebensjahres.
Ob die Wartezeit von 35 Jahren anhand Ihrer bisher vorliegenden Versicherungszeiten und der Zurechnungszeit erfüllt wird, sollten Sie in einem persönlichen telefonischen Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung klären.
Die Hälfte der Entgeltpunkte, die bereits maßgeblich für die Berechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente waren, behalten den bisherigen Abschlag von 10,8 %.
Die andere Hälfte und ggfs. seit Rentenbeginn neu hinzugekommene Entgeltpunkte werden bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ebenfalls mit 10,8 % Abschlag berechnet, wenn Sie den frühestmöglichen Rentenbeginn wählen.