Am 1.1.23 wird ein Arbeitnehmer 60 Jahre alt und hat bei seinem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, frühzeitig im Januar 2021 einen Antrag auf Altersteilzeit ab 1.1.23 gestellt.
Dieser Antrag wurde jetzt mit der Begründung, dass der ATZ-Vertrag
im TVöD (TV-Flex) zum 31.12.22 ausläuft, abgelehnt.
Meine Frage:
Da der Arbeitnehmer am 31.12.22 das 60zigste Lebensjahr vollendet, kann er doch den Beginn seiner Altersteilzeit auf den 31.12.22 ändern und wäre damit noch in der Frist?
Altersteilzeit 31.12.22 bis 31.12.25
Rentenbeginn 01.01.26.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße.