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Experten-Antwort

Altersteilzeit und gleichzeitiger Bezug einer österreichische Rente

von Hirsch15.01.2020 | 04:11
419 Ansichten
3 Antworten

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Ich hatte einen Termin bei der Rentenberatung. In Deutschland bin ich noch bis 28.2.2021 in Altersteilzeit und beziehe dann ab dem 1.3.2021 meine Rente in Deutschland. Es geht um eine Antragstellung für meine österreichische Rente (habe 18 Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet). Ich werde am 7.5.2020 65 Jahre alt und kann zu diesem Zeitpunkt meine österreichische Rente beziehen. Diese wollte ich beantragen. Vor Ort konnte nicht geklärt werde, ob es dadurch zu einem „Störfall“ kommt. Die Bestätigung meines Arbeitgebers habe ich, dass dieser keine Einwände gegen den gleichzeitigen Rentenbezug während der passiven Altersteilzeit hat. Einen einzigen zielführenden Hinweis habe ich unter: https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__1… gefunden. Es steht auf S. 21 unter: 2.4.3 Renten- und Versorgungsbezieher „Für Arbeitnehmer, die zwar eine ausländische Altersrente beziehen, jedoch nicht rentenversicherungsfrei sind, ist hingegen Altersteilzeitarbeit allein aufgrund des Bezugs der ausländischen Altersrente nicht ausgeschlossen. Soweit der ausländische Rentenbezug der Ausübung einer arbeitslosen- und rentenversicherungspflichtigen (Altersteilzeit)Beschäftigung nicht entgegensteht (vgl. u. a. § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III), liegt eine die Altersteilzeitarbeit ausschließende Annahme eines bereits erfolgten Eintritts in den Ruhestand nicht vor.“ Kann ich mir dadurch sicher sein, dass ich einen Antrag auf österreichische Rente stellen kann, ohne dass es zu einem „Störfall“ kommt und die Altersteilzeit gestrichen wird? Im voraus ein Dankeschön.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hirsch,

tatsächlich ist es so, dass wir Ihre Fragen zur Alterteilzeitarbeit leider nicht beantworten können. Aussagen sind lediglich zu den rentenrechtlichen Gesichtspunkten Ihrer Situation möglich.

Nach unserer Kenntnis des österreichischen Rentenrechts ist der Bezug einer dortigen Alterspension nach Erreichen des massgeblichen Lebensalters (Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre) möglich, auch wenn daneben noch eine Erwerbstätigkeit vorliegt.

Die Inanspruchnahme einer österreichischen Alterspension vor dem Erreichen der deutschen Regelaltersgrenze führt nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr zur Versicherungsfreiheit in der deutschen Rentenversicherung. Für die spätere deutsche Rente können daher auch Versicherungszeiten nach dem österreichischen Pensionseintritt berücksichtigt werden.

Voraussetzung für die Berücksichtigung dieser Zeiten ist aber, dass tatsächlich Versicherungszeiten entstehen, der ausländische Altersrentenbezug sich also nicht auf das Altersteilzeitarbeitsverhältnis auswirkt. So kann beispielsweise tarifrechtlich geregelt sein, dass bei einem Altersrentenbezug ein bestehendes Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet. Hierzu sind uns aber keine näheren Aussagen möglich. Diesbezüglich sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber und/oder den Betriebsrat wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mondkindam 15.01.2020 | 08:03
Hallo Hirsch, das ist keine rentenrechtliche Frage sondern eine arbeits-/tarifrechtliche Frage. Hierzu sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. der Betriebsrat Auskunft geben können.
Hirscham 15.01.2020 | 10:33
danke
Deutsche Rentenversicherung
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