Hallo Ute Halt,
sofern über Ihren Widerspruch noch nicht entschieden wurde, sollte in dem Neuberechnungsbescheid in der Widerpruchsklausel ein entsprechender Zusatz enthalten sein, dass dieser Bescheid im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ergeht. Bitte prüfen Sie die Widerspruchsklausel des Neuberechnungsbescheides.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollten Sie Ihren bestehenden Widerspruch formlos auch auf diesen Bescheid erweitern.