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Experten-Antwort

Angefochtener Bescheid wurde aufgehoben

von Ute Halt20.11.2020 | 08:17
236 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe einen Rentenbescheid erhalten. Die Nachzahlung wurde wegen möglicher Erstattungsansprüche einbehalten. Gegen diesen Bescheid habe ich einen Widerspruch eingelegt (Berechnung der Rente). Dann wurde ein Änderungsbescheid erlassen und die Nachzahlung ausgezahlt. Also wurde ja der Bescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe, aufgehoben. Muss ich jetzt erneut Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einlegen oder wird mein Widerspruch auf den neuen Bescheid "umgedeutet", da ja die Berechnung im Änderungsbescheid nicht neu geregelt wurde? Oder besteht der Ausgangsbescheid bezüglich der Berechnung weiter? MfG U. Halt

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ute Halt,

sofern über Ihren Widerspruch noch nicht entschieden wurde, sollte in dem Neuberechnungsbescheid in der Widerpruchsklausel ein entsprechender Zusatz enthalten sein, dass dieser Bescheid im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ergeht. Bitte prüfen Sie die Widerspruchsklausel des Neuberechnungsbescheides.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollten Sie Ihren bestehenden Widerspruch formlos auch auf diesen Bescheid erweitern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ute Halt,

das Widerpruchsverfahren ist nicht einfach abgeschlossen indem ein Neuberechnungsbescheid erstellt wurde. Über den Widerspruch muss noch entschieden werden. Hierüber muss ein Bescheid ergehen.

Sie können sich telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach des Sachstand des Widerspruchverfahrens erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 20.11.2020 | 12:55
Es macht keinen Sinn, hier im Forum Ihren individuellen Fall klären zu wollen, da Sie hier nur spekulative Antworten erwarten können. In Ihrem eigenen Interesse wäre es besser, sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rententrägers in Verbindung zu setzen oder dieses schriftlich dort zu erfragen.
Ute Haltam 20.11.2020 | 12:46
Ein solcher Zusatz ist in der Widerspruchsklausel nicht enthalten. Leider ist inzwischen auch die Widerspruchsfrist des Änderungsbescheides abgelaufen. Was passiert jetzt mit meinem eingereichten Widerspruch? Wird über den überhaupt noch inhaltlich und rentenrechtlich entschieden?
Deutsche Rentenversicherung
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