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Experten-Antwort

Anhörung

von Pechmarie25.07.2020 | 19:30
86 Ansichten
7 Antworten

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Die Rente soll nach einem Überprüfungsantrag sinken. Sollte ich mich zur Anhörung äußern oder genügt es Widerspruch beim Bescheid zu erheben

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pechmarie,

um auf Ihre Ursprungsfrage zurückzukommen: Dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich uneingeschränkt zustimmen.

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6 Antworten

W°lfgangam 25.07.2020 | 21:00
Hallo Pechmarie, wenn Sie jetzt schon Gründe für einen Widerspruch haben, können Sie die auch bereits im Rahmen der Anhörung vortragen ...warum warten, wenn es das Verfahren abkürzen könnte und schon bereits zu Ihren Gunsten entschieden werden könnte? Natürlich können Sie das auch noch ins Widerspruchsverfahren tragen ... Worum geht's? Wenn Sie sich hier ausplaudern möchten und ggf. erste Hinweise mitnehmen könnten .. Gruß w.
Pechmarieam 26.07.2020 | 13:08
Es wurde noch eine Zeit geltend gemacht, in der die Oma 1947 beim Bauer 9 Monate arbeitete. Es verschob sich wohl der Vergleichwert nach unten. 25 Monate wurden nicht mehr als beitragsgemindert bewertet wurden. Es fehlen also dieses Monate an der Rente.
KSCam 26.07.2020 | 13:42
Da wird dann auch ein Widerspruch nicht helfen, denn auf eine Beitragszeit kann nicht einfach verzichtet werden. Ist wohl einfach Pech wenn man sich ne zusätzliche Zeit erkämpft, die dann wegen irgendwelcher Eigentümlichkeiten in der Berechnung die Rente mindert. Ein klassischer Antrag der zum Eigentor wurde, schade.
Spätaussiedlersohnam 26.07.2020 | 16:27
ich dachte, eine laufende Rente könne überhaupt nicht sinken?!
Oh Mannam 26.07.2020 | 17:00
Doch kann sie. Indirekt über den Weg einer Aussparung. Schon mal was davon gehört Sie Hobbyexperte?
Spätaussiedlersohnam 26.07.2020 | 17:01
Es gibt doch einen Bestandsschutz.
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