Hallo Bernd,
wie bereits von Ihnen vermutet beinhaltet das Startjahr 2019 bereits die Rentenanpassung zum 01.07.2019.
Für den Anpassungsbetrag 2020 ist folglich die Rentenanpassung zum 01.07.2020 maßgebend. Unterm Strich müssen Sie die erhaltenen Bruttorentenbeträge aus dem gesamten Jahr 2019 von den erhaltenen Bruttorentenbeträgen aus dem gesamten Jahr 2020 abziehen. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag.
Besonderheiten können sich ergeben, wenn in Ihrer Rente Anrechnungs- bzw. Kürzungsvorschriften (z.B. beim Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung) zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung