Hallo Rentenirrtum,
ich gehe davon aus, Sie meinen den steuerlichen Anpassungsbetrag.
Der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) müssen neben den Jahresrentenbeträgen auch die aus Rentenanpassungen resultierenden Beträge (Anpassungsbetrag) mitgeteilt werden, da diese Beträge zu 100 % der Rentenbesteuerung unterliegen.
Aufgrund der rückwirkenden Neuberechnung der Rente hat sich nun natürlich auch der Anpassungsbetrag geändert.
Ob der von Ihnen genannte Betrag (vorher 2000 Euro, jetzt 7000 Euro) so zutreffend ist, kann ohne Vorlage der Rentenbescheide nicht überprüft werden.
Sollten Zweifel bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.