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Experten-Antwort

Anpassungsbetrag bei Nachzahlungen für mehrere Jahre

von Rentenirrtum10.01.2020 | 12:52
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6 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit vielen Jahren Erwerbsminderungsrente. Mein Rentenanpassungsbetrag lag letztes Jahr bei ca. 2000 Euro. Durch einen Fehler der Rentenversicherung erhielt ich nun eine Nachzahlung von ca. 25000 (Neuberechnung von Anfang an). In der jetzt erhaltenen Rentenauskunft steht auch der Nachzahlungsbetrag und - jetzt kommts - ein Rentenanpassungsbetrag von 7000. Meine Frage ist, ob sich der Anpassungsbetrag allein durch die Nachzahlung ändern kann. Danke für die Mühen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenirrtum,

ich gehe davon aus, Sie meinen den steuerlichen Anpassungsbetrag.

Der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) müssen neben den Jahresrentenbeträgen auch die aus Rentenanpassungen resultierenden Beträge (Anpassungsbetrag) mitgeteilt werden, da diese Beträge zu 100 % der Rentenbesteuerung unterliegen.

Aufgrund der rückwirkenden Neuberechnung der Rente hat sich nun natürlich auch der Anpassungsbetrag geändert.

Ob der von Ihnen genannte Betrag (vorher 2000 Euro, jetzt 7000 Euro) so zutreffend ist, kann ohne Vorlage der Rentenbescheide nicht überprüft werden.

Sollten Zweifel bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

Rentenirrtumam 11.01.2020 | 15:41
Danke für die Antwort :-) Ich verstehe es nur so halb oder eigentlich gar nicht. Darf ich das Problem anders formulieren: Vor Neuberechnung (ich wähle glatte Zahlen der Übersicht halber) ab 2004 EMR p.a.: 2004: 6000,- 2005: 6000,- .. .. 2019: 8000;- Steuerlicher Anpassungsbetrag: 2000,- (oder??) Nach Neuberechnung durch DRV: 2004: 7500,- 2005: 7500,- .. .. 2019:10500,- Nachzahlung für 2004-2019: 25000,- Frage: Wie hoch ist der steuerliche Anpassungsbetrag? Meiner Meinung nach 3000,-, ausgewiesen sind aber per DRV-Auskunft 7000,-. Irgendwas übersehe ich, ich würde es gern verstehen.
Siehe hieram 11.01.2020 | 16:38
angenommen Rente in 2004 = 7500,00 EUR, davon steuerfreier Betrag 50% = 3.750,00 EUR*. Jährliche Rentenanpassung 3%**. Jährliche Rentenerhöhung wirkt sich auf den gesamten Betrag aus und wird wieder erhöht und erhöht. Der steuerfreie Betrag bleibt gleich. Also ist zunächst die jährliche Anpassung auf den Gesamtbetrag zu addieren und dazu dann noch jeweils 3% aus der Differenz des jährlichen Gesamtbetrages abzüglich der jährlich gleichbleibenden 3.750,00 EUR. Das Ergebnis ist der Betrag, der insgesamt als Anpassungsbetrag gilt. *wie hoch Ihr individueller Betrag ist, ersehen Sie aus Ihrem Rentenbescheid **wie hoch die tatsächliche Erhöhung im Jahr war kann man aus einer Tabelle ersehen, die man googeln kann So aber sollte ihr "Denkfehler" sich also auflösen lassen :-) Und viel Erfolg beim Weg zum Finanzamt, dem Sie nun erklären sollten, dass der Nachzahlungsbetrag doch bitte auch auf die Jahre verteilt wird und nicht für 2019 in einer Summe... Dafür aber ist das FA zuständig, nicht das Rentenforum. Viel Glück und alles Gute!
Siehe hieram 11.01.2020 | 16:46
ergänzend: Jahr Grundbetrag 50% Grund-50% darauf 3% Erhöhung gesamt 3% Anpassung 2004 7500 3750 3750 112,5 225 337,5 2005 7725 3750 3862,5 115,875 231,75 347,625 und das fortführen :-)
Siehe hieram 15.01.2020 | 04:37
Der steuerfreie Betrag bleibt gleich. Also ist zunächst die jährliche Anpassung auf den Gesamtbetrag zu addieren und dazu dann noch jeweils 3% aus der Differenz des jährlichen Gesamtbetrages abzüglich der jährlich gleichbleibenden 3.750,00 EUR. Das Ergebnis ist der Betrag, der insgesamt als Anpassungsbetrag gilt.
Das ist verwirrend. Wenn die neue Rente im Jahr 2020 10000€ pro Jahr beträgt, während die alte Rente seinerzeit bei 7500€ startete, ist der Anpassungsbetrag für das Jahr 2020 2500€. Dazu braucht man keine Prozentrechnung.
Na, dann geben Sie das mal so in Ihrer Steuererklärung ein... :-) Die Frage war nach dem steuerlichen Anpassungsbetrag ab Jahr x bis heute. Und nicht nach der Differenz zwischen Jahresrente heute und vor x Jahren aufgrund reiner Rentenerhöhungen im Laufe der Jahre. Und da wird's dann eben etwas komplizierter und vielleicht auch verwirrend. Aber es hat ja auch einen Grund, dass der Bescheid einen anderen Betrag ausweist als eine simple Subtraktion.
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