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Anrechnung Betriebsrenten auf Witwerente

von Angestellte06.10.2020 | 20:09
343 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich gehe demnächst in Rente und erhalte dann auch noch eine Betriebsrente des öffentlichen Dienstes (VBL). zur Berechnung meiner Hinterbliebenenrente dann, wird diese auch um 14 % gemindert und zusammen mit der Altersrente angerechnet auf die Witwenrente?

2 Antworten

W°lfgangam 06.10.2020 | 22:23
Hallo Angstellte, zunächst, der Pauschal-Abzug von 14 % bezieht sich auf die eigene gesetzliche Rente. Die Pauschalabzüge für andere Einkommensarten sehen anders aus/siehe Verweis am Ende. Eine Anrechnung von Betriebsrente auf Hinterbliebenenrente erfolgt nur dann, wenn für Sie das 'neue' Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist = Eheschließung ab 2002/dann immer, oder -sofern davor, und nicht einer der Eheleute ist vor 1962 geboren-. Entsprechend dieser Tabelle im DRV-Merklatt/Seite 33: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… ist bei einer eigenen Betriebsrente ein Pauschalabzug von 17,% bzw. 23 % vorzunehmen. Gruß w.
Exteamam 07.10.2020 | 08:28
Hallo Angestellte, für die Anrechnung auf eine Hinterbliebenenrente wird der Betrag Ihrer Betriebsrente um 17,5 % bzw. um 23 % gemindert. Welcher Prozentsatz maßgebend ist, ist von der Art der Besteuerung abhängig. Ist der Ehepartner schon vor 2002 gestorben, oder wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und mindestens ein Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren, wird die Betriebsrente gar nicht angerechnet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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