Hallo Anna,
den Äußerungen von „Bernd“ schließen wir uns an.
Der Besuch von Fachoberschulen gilt als Schulausbildung. Diese Zeit wird als Anrechnungszeit berücksichtigt und kann sich nach aktuellem Recht indirekt auf die Rentenhöhe auswirken.
Dass die Zeiten in Ihrem Versicherungskonto bei der letzten Kontenklärung bereits verbindlich festgestellt wurden, ist kein Problem. Zusätzliche versicherungsrechtliche Zeiten können Sie jederzeit ohne Probleme geltend machen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung