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Experten-Antwort

Anrechnung Fachoberschule sowie verbindliche Feststellung

von Anna06.03.2022 | 19:03
1351 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe zwei Fragen. 1. Ich habe mit 18 für 2 Jahre eine Fachoberschule besucht. Erhöht dies meine zukünftige Rente? (Rente ab 2042) 2. Meine Zeugnisse dafür habe ich jetzt gefunden. Allerdings habe ich vor 3 Jahren bereits eine Kontenklärung machen lassen, in der diese Zeiten noch nicht aufgenommen sind. Die Zeiten sind allerdings "verbindlich festgestellt." Ist es trotzdem möglich, noch Unterlagen nachzureichen, die dann berücksichtigt werden? Vielen Dank! Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

den Äußerungen von „Bernd“ schließen wir uns an.

Der Besuch von Fachoberschulen gilt als Schulausbildung. Diese Zeit wird als Anrechnungszeit berücksichtigt und kann sich nach aktuellem Recht indirekt auf die Rentenhöhe auswirken.

Dass die Zeiten in Ihrem Versicherungskonto bei der letzten Kontenklärung bereits verbindlich festgestellt wurden, ist kein Problem. Zusätzliche versicherungsrechtliche Zeiten können Sie jederzeit ohne Probleme geltend machen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Berndam 06.03.2022 | 23:30
Wie das Rentenrecht in 20 Jahren aussehen wird, kann man nur mutmaßen... Nach aktuellem Recht erhöht die Anrechnungszeit für den Schulbesuch nur den Durchschnitt, weil die Zeit ausgeklammert wird und damit Werte, die nach Durchschnittswerten berechnet werden. Bei einer Altersrente wirkt sich das in der Regel nur gering aus. Da wird ne neue Kontenklärung fällig, also in der Regel ist die Korrektur kein Problem, kompliziert würde es, wenn Sie bereits in Rente wären.
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