Ich hatte eine Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Habe ich im Mai 2017 mit Prüfung vor der HWK erfolgreich abgeschlossen. Seit Juni 2017 bin ich in Arbeit. Der AG will mir für 2017 nicht den gesamten Jahresurlaub gewähren, da in der Bildungsmaßnahme Ferien waren.
Was ist nun richtig? Vielen Dank.
19.02.2018, 11:22
von
???
Wenn Sie vorher in einem anderen Beschäftigungsverhältnis gewesen wären, wäre der dort verbrauchte Urlaub auf den Urlaub beim neuen Arbeitgeber anzurechnen. Daher würde ich vom Gefühl her sagen, Ihr Arbeitgeber hat Recht. Warum sollten Sie besser gestellt werden, als jemand der vorher gearbeitet hat?
Grundsätzlich ist das aber eine Frage des Arbeitsrechts. Wenn Sie eine "sichere" Antwort wollen, ist das hier nicht ganz das richtige Forum.
19.02.2018, 13:11
Experten-Antwort
Hallo PetraCa,
Fragen zum Arbeitsrecht können wir leider nicht beantworten.
19.02.2018, 13:41
von
Schorsch
Zitiert von: ???
Wenn Sie vorher in einem anderen Beschäftigungsverhältnis gewesen wären, wäre der dort verbrauchte Urlaub auf den Urlaub beim neuen Arbeitgeber anzurechnen. Daher würde ich vom Gefühl her sagen, Ihr Arbeitgeber hat Recht. Warum sollten Sie besser gestellt werden, als jemand der vorher gearbeitet hat?
Genau SO ist die Gesetzeslage: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html
MfG
20.02.2018, 15:00
von
PetraCa
REHA ist kein früherer AG
20.02.2018, 15:21
von
Ernie
Zitiert von: PetraCa
REHA ist kein früherer AG
Am besten direkt den Job kündigen und schmollen!
20.02.2018, 15:36
von
???
Zitiert von: PetraCa
REHA ist kein früherer AG
Das hat auch niemand behauptet. Aber Rechtsvorschriften sind durchaus auf ähnlich gelagerte Fälle übertragbar. Wenn Sie es sicher wissen wollen, werden Sie wohl einen Experten (Gewerkschaft, Anwalt ...) fragen müssen.
22.02.2018, 09:52
von
=//=
Ist doch eigentlich logisch. Wenn ich z.B. eine Schule besuche und bei einem Arbeitgeber am 1.7. eine Beschäftigung aufnehme, habe ich doch auch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub! Wenn es anders wäre, würde kein Arbeitgeber mehr eine Person während des Jahres einstellen, sondern nur noch am 1.1. :-)
22.02.2018, 15:41
von
Kaiser
Zitiert von: PetraCa
Ich hatte eine Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Habe ich im Mai 2017 mit Prüfung vor der HWK erfolgreich abgeschlossen. Seit Juni 2017 bin ich in Arbeit. Der AG will mir für 2017 nicht den gesamten Jahresurlaub gewähren, da in der Bildungsmaßnahme Ferien waren.