Hallo Elisa,
wenn Ihr Praktikum als "Pflichtbeitragszeit wegen beruflicher Ausbildung" klassifiziert wird, gilt die Zeit als beitragsgeminderte Zeit. Diese beitragsgeminderte Zeit kann mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet werden. Ob es zusätzliche Entgeltpunkte gibt und wieviel, hängt vom individuellen Versicherungsleben ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Als Nachweis für Ihre berufliche Ausbildung während des Praktikums können Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Praktikumsvertrag vorlegen.