Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung Kindererziehungszeit bei ausländischem Arbeitgeber

von Heidi W.01.11.2018 | 02:51
86 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war bei der Geburt meines Kindes in Deutschland bei einem französischen Arbeitgeber in Frankreich angestellt und zum Zeitpunkt der Geburt nach Deutschland entsandt. Mein Arbeitgeber hat in das französische Sozialversicherungssystem Abgaben gezahlt, nicht in das deutsche. Die Zeit des Mutterschutzes fand nach französischen Richtlinien statt. Ist die Zeit des Mutterschutzes im Rahmen der deutschen Rentenversicherung auf die Kindererziehungszeit anrechenbar? Mein Mann, der in Deutschland angestellt und sozialversicherungspflichtig ist, hat diese Zeit mit meinem Einverständnis für sich beantragt, da er ab Geburt sich in Elternzeit Vollzeit um die Kindererziehung gekümmert hat. Ein Bescheid der Rentenversicherung spricht mir die Zeit zu. Ist das rechtsgültig möglich? Danke für Antworten dazu!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.11.2018 | 12:46

Guten Tag Heidi W.,

für die Erziehung eines Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren werden in der deutschen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgte und der Elternteil, dem die Erziehungszeit zuzuordnen ist, nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist. Da Sie während der Kindererziehung -ganz oder teilweise- aufgrund Ihrer Entsendung aus Frankreich nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen, ist für Sie für diesen Zeitraum eine Anrechnung der Kindererziehungszeit nicht möglich. Da nach Ihrer Aussage Ihr Mann Ihr Kind überwiegend erzogen hat, ist zu prüfen, ob bei Ihm die Voraussetzungen für die Anrechnung der Zeiten gegeben sind.

Neben den Zeiten der Kindererziehung wird in der deutschen Rentenversicherung grds. die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Fraglich ist, ob bei Ihnen tatsächlich die Kindererziehungszeiten anerkannt wurden oder ob es sich um die Anerkennung der Mutterschutzfrist handelt?

Zur Klärung Ihres Anliegens empfehlen wir Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort zu wenden.

4 Antworten

Heidi W.am 25.01.2019 | 20:32
Danke für Ihre Antwort. Wie verhält es sich denn mit dem französischen Mutterschutzzeiraum? Wird dieser automatisch in Deutschland für die Kindererziehungszeiten angerechnet, auch wenn zu diesem Zeitraum kein deutsches Arbeitsverhältnis bestand? Wir sind davon ausgegangen, dass mein Mann, der ab Beginn der Geburt Erziehungsurlaub von seinem deutschen Arbeitgeber nahm, in Deutschland auch diese Zeit anerkannt bekommt.
W*lfgangam 26.01.2019 | 15:32
Zitat von Heidi W. anzeigen
Hallo Heidi W., leiten Sie 2 Kontenklärungsverfahren bei der DRV ein. Da werden alle relevanten Zeiten/Daten erfasst - für Sie/für Ihren Ehemann. Vordrucke dafür finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… als Start in den dann doch umfangreichen zusätzlichen Antragswust. Können Sie natürlich auch über die nächste Beratungsstelle erledigen lassen - nach vorheriger Terminabsprache. Ein Blick auf die rechtliche Lage und bei wem was am Besten aufgehoben scheint, bekommen Sie dann auch erläutert. Gruß w.
Heidi W.am 29.01.2019 | 23:49
Danke!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026