Hallo Alteisenfrau,
für Rentenansprüche die der Erwerbsminderungsrente nachfolgen, wird Ihr Versicherungsverlauf rechtlich aktualisiert, d.h. es werden Zeiten ermittelt und ergänzt, die sich nach Beginn der Erwerbsminderungsrente ergeben haben.
In Ihrem Fall also auch um die Zeiten der Kindererziehung.
Ob und in welcher Größenordnung diese dann Auswirkungen auf die nachfolgende Rentenhöhe haben werden und welche möglichen Gestaltungsformen es darüber hinaus zu bedenken gibt, lässt sich konkreter durch ein direktes Gespräch (telefonisch über das kostenfreie Servicetelefon oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches) klären.