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Anrechnung polnischer Rente auf deutsche Rente

von Gregor30.06.2021 | 18:50
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, als Aussiedler bekam ich für 4 Jahre Arbeit in Polen eine deutsche Rente in Höhe von 100 €. Der polnische Rententräger ZUS hat mir für die gleiche Zeit eine Rente in Höhe von umgerechnet 150,00 € bewilligt. Die deutsche Rentenversicherung hat den ganzen Betrag des polnischen Rentenversicherers d.h. 150,00 €, auf die deutsche Rente angerechnet, obwohl die DRV nur 100,00 € für die gleiche Zeit, nach dem FRG, mir gezahlt hat. Meine Frage ist : darf die  DRV mehr Geld von der Rente eines ausländischen Rententrägers für sich behalten als sie selbst nach dem FRG  für die gleiche Zeit  gezahlt hat ?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.07.2021 | 07:27

Liebe Teilnehmende am Forum,

unsachgemäße Beiträge mit beleidigendem oder diffamierendem Inhalt sind weder ein Zeichen respektvollen Umgangs noch zielführend. Ich habe daher Posts mit entsprechendem Inhalt gelöscht.

Beste Grüße

Ihr Admin

Moderatoren-Antwortam 02.07.2021 | 14:36

Liebe User,

bitte bleiben Sie bei der Fragestellung und verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dafür ist unser Forum nicht gedeacht. Entsprechende Beiträge müssen wir leider entfernen.

Beste Grüße

Ihr Admin

12 Antworten

W°lfgangam 30.06.2021 | 19:21
Hallo Gregor, Grundsätzlich ja/nein ...das ist im Detail zu ermitteln UND dazu ist Ihr Einwirken erforderlich. Stellen Sie einen Antrag auf 'Vergleichsberechnung' - mit/ohne FRG/PL-Zeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger - und dem Verzicht auf die Anrechnung der Auslandszeiten, falls Sie in Summe damit günstiger fahren – muss individuell geprüft werden (mW immer noch langwierig, da via Programm immer noch nicht schnell durchgerechnet möglich) ...Hauptsache der 'Überprüfungsantrag' dafür liegt bei der DRV vor = Fristen eingehalten/etwaige Nachzahlungen folgen. Gruß w.
Warumam 30.06.2021 | 22:37
warum, kann 1 aus Polen in Deutschland lebender Bürger, auf seine polnische Rente verzichten. Er erhält dadurch mehr deutsche Rente. Dieser Verzicht dieser Kleinstrente wird 1 deutschen Rentner wenn er in 1 EU Land oder gar Ausland lebt schlicht verweigert. Nennt sich dies Solidarität, wenn es den deutschen Rentner trifft. ? Was sind wir für doofe Gutmenschen geworden ?
Gregoram 01.07.2021 | 06:49
Seien Sie bitte sachlich : wenn die DRV ihren Betrag in vollem Umfang von einem ausländischen Rententräger zurück bekommt, warum will die DRV noch dabei verdienen ? Oder nicht so viel Rente wie ein ausländischer Rententräger in einem ärmeren Land wie Polen bewilligen ? Das Problem habe ich u. an a den Petitionsausschuss des Bundestages geschickt. Mal sehen, wann ich die Antwort bekomme....
Gregoram 01.07.2021 | 06:52
Hallo Gregor, Grundsätzlich ja/nein ...das ist im Detail zu ermitteln UND dazu ist Ihr Einwirken erforderlich. Stellen Sie einen Antrag auf 'Vergleichsberechnung' - mit/ohne FRG/PL-Zeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger - und dem Verzicht auf die Anrechnung der Auslandszeiten, falls Sie in Summe damit günstiger fahren – muss individuell geprüft werden ..... Gruß w.
Ihre Antwort zeigt, dass das Problem nicht rechtlich eindeutig geklärt ist. Womöglich soll das Fremdrentengesetz in dem Punkt ergänzt werden ?
Gregoram 01.07.2021 | 12:21
Zitat von W°lfgang anzeigen
Meine Frage ist : darf die DRV mehr Geld von der Rente eines ausländischen Rententrägers für sich behalten als sie selbst nach dem FRG für die gleiche Zeit gezahlt hat ?
Hallo Gregor, Grundsätzlich ja/nein ...das ist im Detail zu ermitteln UND dazu ist Ihr Einwirken erforderlich. Gruß w.
Danke Wolf..., höchtwahrscheinlich mache ich so, wie Sie vorgeschlagen haben. Danke für Ihren guten, sachlichen Rat !
Hallo Gregoram 01.07.2021 | 20:12
ich denke, die DRV bekommt aus Polen keine Rentenzahlung. Sie werden wohl völlig legal 1 Rentenberechnung und höhere Rente bei Verzicht auf die polnische Rente bekommen. Sie und viele andere Rentner aus den ehemaligen Ostblockstaaten wohl bis Rumänien, können auf diese Renten verzichten. Die Rentenzeiten werden wohl in Deutschland voll ? angerechnet. Ihre Rente wird höher. 1 Deutscher Rentner, kann wenn er im Ausland lebt nicht auf diese Kleinstrenten verzichten. Die Krankenkasse wird ihm gekündigt, den Krankenkassenzuschuß etwa 50% wird Ihm gestrichen. Das nennt sich Solidarität und hat mit Mangel an Sachlichkeit nichts zu tun. Der Petitionsausschuss in Berlin, ist eine demokratische Institution. Wenn Sie die Antwort mehrere nichts-sagende Seiten bekommen, werden Sie über diese Null Antwort erstaunt sein. Viel Glück, keiner unserer polnischen brüder regt sich über diese Art der Vorteile zu Lasten der einheimischen Rentner auf.
W°lfgangam 01.07.2021 | 20:26
Zitat von Gregor anzeigen
Hallo Gregor, Grundsätzlich ja/nein ...das ist im Detail zu ermitteln UND dazu ist Ihr Einwirken erforderlich. Gruß w.
Danke Wolf..., höchtwahrscheinlich mache ich so, wie Sie vorgeschlagen haben. Danke für Ihren guten, sachlichen Rat !
Nachtrag: "Die deutsche Rentenversicherung hat den ganzen Betrag des polnischen Rentenversicherers d.h. 150,00 €, auf die deutsche Rente angerechnet, obwohl die DRV nur 100,00 € für die gleiche Zeit, nach dem FRG, mir gezahlt hat." Das Ergebnis kann allerdings ernüchternd sein, da hier nicht 1:1 der schlichte Wert der FRG-Zeiten im DRV-Konto mit der PL-Rente für diese Zeiten verglichen werden kann ...eben nur als erster Anhaltspunkt. Aber, durch die Streichung der FRG-Zeiten entstehen dann Versicherungslücken, die Einfluss auf andere Zeiten/Werte (speziell auch Gesamtleistungsbewertung) haben können - und 'Bingo = 200 € weniger D-Rente. Ist berechnungstechnisch dann allerdings vollkommen nachvollziehbar ...nicht für den Laien ;-) Die Vergleichsberechnung ist daher abzuwarten. Aber Geduld, denn die kann dauern, im letzten Fall ü2 Jahre ...da hier offensichtlich keine 'Knopfdruckprognose' so einfach mal möglich ist. Rechtliche Grundlage ist mW § 31 FRG, hier mit Erläuterungen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w.
Olaam 03.09.2021 | 23:04
Ericam 04.09.2021 | 13:36
Hallo, sind Sie ein Pole? Mit freundlichen Grüßen Eric
W°lfgangam 05.09.2021 | 20:55
"Wenn verzichte ich auf polnische Rente bleib meine Rente wie ist berechnet oder wird nochmal berechnet, was für Nachteile habe ich davon." Lesen Sie bitte die Beiträge oben noch mal genau nach. Ja, Sie können auf die poln. Rente verzichten, und JA, es kann zu Nachteilen bei der dtsch. Rente führen. Gruß w.
Erikaam 06.09.2021 | 06:12
Wenn verzichte ich auf polnische Rente bleib meine Rente wie ist berechnet oder wird nochmal berechnet, was für Nachteile habe ich davon. Danke
Hallo, sind Sie ein Pole? Mit freundlichen Grüßen Eric
Hallo Eric, sind Sie ein Troll? Mit freundlichen Grüßen Erika
-am 06.09.2021 | 13:46
Hallo Gregor, § 31 Abs. 1 FRG regelt für FRG-Berechtigte das Ruhen der deutschen Rente, wenn gleichzeitig ein fremder Träger der Sozialversicherung oder eine andere Stelle für die nach Bundesrecht anrechenbaren Zeiten ebenfalls eine (Renten-)Leistung erbringt. Die Berechnung des Ruhensbetrages ergibt sich dadurch, dass die deckungsgleichen Zeiten (polnische und deutsche) durch die polnischen Gesamtversicherungszeiten geteilt werden. Daraus ergibt sich ein Verhältniswert, welcher im Anschluss mit der polnischen Rente multipliziert wird.
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