Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

von Calendula29.07.2021 | 23:25
810 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, eine Bekannte von mir leidet an Neurodermitis und möchte nun Erwerbsminderungsrente beantragen. Sie ist Ende 40 und alleinerziehende Mutter von 4 Kindern (3 sind bereits volljährig). Sie hat vor mehr als 30 Jahren eine Ausbildung absolviert, aufgrund der Kinder und der chronischen Erkrankung konnte sie aber nie in dem erlernten Beruf arbeiten und war immer auf Sozialhilfe bzw. Hartz4 angewiesen. Hat sie denn überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Ich habe noch vergessen zu erwähnen dass sie einen GdB 50 hat. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Calendula,

neben den medizinischen Voraussetzungen müssen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auch die so genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

- Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein (fünf Jahre an Versicherungszeiten müssen vorhanden sein). Sofern Ihre Bekannte die Kindererziehungszeiten für ihre vier Kinder bereits beantragt und erhalten hat, könnte die allgemeine Wartezeit erfüllt sein.

- Als sogenannte besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sein. Beinhaltet der Fünfjahreszeitraum Zeiten, die unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, kann er in die Vergangenheit verlängert werden, so dass u.u. auch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge berücksichtigt werden können.

Ob die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur durch eine genaue Prüfung des Versicherungskontos Ihrer Bekannten festgestellt werden.

Ihre Bekannte sollte sich zur Klärung dieser Frage mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen bzw. dort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird der zuständige Rentenversicherungsträger ermitteln, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Oioiam 29.07.2021 | 23:39
Da gewisse versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die ua auch an eine Zeit direkt vor der EM anknüpfen, dürfte es schlecht aussehen. Jedoch hindert Sie keiner einen Antrag zu stellen und prüfen zu lassen ob eine Anspruch besteht oder nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026