Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte folgende Frage:
Mein Mann ist nach schwerer Krankheit verstorben. War zum Zeitpunkt seines Todes noch kein Altersrentner, hat aber viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Da ich selbst noch im Vorruhestand bin und entsprechende Bezüge erhalte, möchte ich gern wissen, ob ich Anspruch auf eine Witwenrente habe. Bis zu meinem 63. Lebensjahr gehe ich davon aus, daß ich weit über den Freibeträgen liege, das wird sich jedoch ab 63 ändern, da ich dann nur noch meine Ansprüche aus der Rentenversicherung habe. Gibt es so etwas wie einen "Titel", den man erhalten kann, Bezüge aber erst dann, wenn die Einkünfte entsprechend gering sind? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?
Vielen Dank Ihnen für eine Auskunft, die mich weiterbringt. Mit freundlichen Grüßen Maxi G