Anspruch Witwenrente

von
Maxi G

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte folgende Frage:
Mein Mann ist nach schwerer Krankheit verstorben. War zum Zeitpunkt seines Todes noch kein Altersrentner, hat aber viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Da ich selbst noch im Vorruhestand bin und entsprechende Bezüge erhalte, möchte ich gern wissen, ob ich Anspruch auf eine Witwenrente habe. Bis zu meinem 63. Lebensjahr gehe ich davon aus, daß ich weit über den Freibeträgen liege, das wird sich jedoch ab 63 ändern, da ich dann nur noch meine Ansprüche aus der Rentenversicherung habe. Gibt es so etwas wie einen "Titel", den man erhalten kann, Bezüge aber erst dann, wenn die Einkünfte entsprechend gering sind? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?

Vielen Dank Ihnen für eine Auskunft, die mich weiterbringt. Mit freundlichen Grüßen Maxi G

von
H-Rente

In den ersten 3 Monaten nach dem Tode Ihres Ehegatten findet keine Einkommensanrechnung statt (Sterbevierteljahr), danach wird Ihr aktuelles Einkommen angerechnet, was bei deutlicher Überschreitung zu einem Ruhen der Witwenrente führe kann. Wenn Ihr Einkommen sinkt (z.B. wenn Ihre Rente geringer ist, als das vorherige Einkommen) erfolgt eine Neuberechnung der Witwenrente. Ohne genaue Werte der Ihnen zustehenden Witwenrente ohne Einkommensanrechnung und Ihres Bruttoeinkommens kann hier nur allgemein geantwortet werden.
Stellen Sie den Antrag auf Witwenrente und warten den Bescheid ab oder vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rententräger.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Experten-Antwort

Zitiert von: Maxi G
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte folgende Frage:
Mein Mann ist nach schwerer Krankheit verstorben. War zum Zeitpunkt seines Todes noch kein Altersrentner, hat aber viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Da ich selbst noch im Vorruhestand bin und entsprechende Bezüge erhalte, möchte ich gern wissen, ob ich Anspruch auf eine Witwenrente habe. Bis zu meinem 63. Lebensjahr gehe ich davon aus, daß ich weit über den Freibeträgen liege, das wird sich jedoch ab 63 ändern, da ich dann nur noch meine Ansprüche aus der Rentenversicherung habe. Gibt es so etwas wie einen "Titel", den man erhalten kann, Bezüge aber erst dann, wenn die Einkünfte entsprechend gering sind? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?

Vielen Dank Ihnen für eine Auskunft, die mich weiterbringt. Mit freundlichen Grüßen Maxi G

Hallo Maxi G,

Anspruch auf Witwenrente nach dem Todes Ihres Ehemannes haben Sie, wenn Ihr verstorbener Ehemann die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erfüllt hat (sog. allgemeine Wartezeit), solange Sie nicht wieder geheiratet haben.
Auf die Witwenrente wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Ist Ihr eigenes Einkommen so hoch, dass die Witwenrente nicht mehr ausgezahlt wird, "ruht" Ihre Rente. Das bedeutet, dass der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt.
Wenn sich Ihr Einkommen verringert, kann die Rente wieder zur Zahlung kommen.
Teilen Sie mit, wenn sich Ihr Einkommen verringert. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe Ihre Rente wieder gezahlt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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