Hallo Murokai,
den Ausführungen von Riminni kann ich mich grundsätzlich anschließen. Ich möchte ergänzen, dass eine sinnvolle Aufteilung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung auf beide Elternteile von verschiedensten Faktoren beeinflusst werden kann. Hier wären neben der in Anspruch genommenen Elternzeit u.a. noch weitere Informationen über die Beschäftigungsverhältnisse beider Elternteile (liegt bei dem anderen Elternteil z.B. ein Beamtenverhältnis oder eine berufsständische Versorgung vor) oder z.B. auch über das Bestehen eines Riestervertrages hilfreich. Ich würde Ihnen empfehlen, eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen, um alle Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung zu klären.