Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Annerkennung der Kindererziehungszeiten

von Murokai29.12.2020 | 17:03
83 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wir sind Eltern von Zwillingen, Geburt war am 04.09.2017. Nach Mutterschutz (wurde verlängert da es eine Frühgeburt war) begann die Elternzeit meiner Frau am 09.01.2018 und Endet jetzt am 04.01.2021. Ich selbst habe vom 04.04.2018 - 03.05.2018 04.10.2018 - 03.11.2018 04.04.2019 - 03.05.2019 04.10.2019 - 03.11.2019 Elternzeit genommen. Wie müssen den jetzt die Anträge auf Annerkennung der Erziehungszeiten ausgefüllt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Murokai,

den Ausführungen von Riminni kann ich mich grundsätzlich anschließen. Ich möchte ergänzen, dass eine sinnvolle Aufteilung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung auf beide Elternteile von verschiedensten Faktoren beeinflusst werden kann. Hier wären neben der in Anspruch genommenen Elternzeit u.a. noch weitere Informationen über die Beschäftigungsverhältnisse beider Elternteile (liegt bei dem anderen Elternteil z.B. ein Beamtenverhältnis oder eine berufsständische Versorgung vor) oder z.B. auch über das Bestehen eines Riestervertrages hilfreich. Ich würde Ihnen empfehlen, eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen, um alle Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Riminniam 30.12.2020 | 07:58
Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit und hat mit den Kindererziehungszeiten (KEZ)der DRV nur wenig zu tun. KEZ werden dem Elternteil zugeordnet, der sich überwiegend um das Kind kümmert. Sind beide Elternteile gleichzeitig zu Hause und kümmern sich ganztägig um das Kind, geht man davon aus, dass sich die Mutter überwiegend um das Kind kümmert. Eine Übertragung auf den Vater ist möglich, aber nur für volle Kalendermonate. Nach der Geburt haben Sie ein Informationsschreiben erhalten.
W°lfgangam 04.01.2021 | 21:52
Ergänzend: Am Sinnvollsten: nur den V0800 (komplett alle Erziehungszeiten für die Mutter, da sie komplett 'Luft' im Rentenkonto hat), keinen V0805 für Sie ...Sie haben ja keine Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf, da Sie ja keinen vollen Kalendermonat in Elternzeit waren. Allerdings: warum beschäftigen Sie sich schon heute mit den Erziehungszeiten für die Kinder? Grundsätzlich werden die Lücken im Rentenkonto ab Alter 43 abgefragt, dann sind die anrechenbaren Erziehungszeiten bis zum 10. Lbj. der Kinder rum und können komplett ins Rentenkonto eingebaut werden, statt immer nur Häppchenweise alle paar Jahre wieder. ...es sei denn, wg. Riester-Förderung liegt Ihnen eine entsprechende Anfrage vor. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026