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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder normale Rente nach Ablauf von ALG1 ?

von Wolle04.05.2021 | 11:40
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebes Expertenforum, am 31.8.2021 endet meine 24-monatige Bezugszeit von ALG 1. Auf Grund meiner beruflichen Qualifikation und früherer Gehaltshöhe wurden mir bisher keine Jobangebote angeboten. Dies wird sich wahrscheinlich auch bis zum Ende der ALG 1 Periode nicht ändern. Mit meiner chronischen Erkrankung besteht die Aussicht nach Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. Meine Regelaltersgrenze würde am 1.7.2022 beginnen. Fragen: 1) Könnte sich ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder die Genehmigung negativ auf meine bisherigen Zahlungen von ALG 1 auswirken? 2) Muss ich mit einer Rückzahlung rechnen da ich während meiner ALG1 Bezugszeit ja bereits chronisch erkrankt war? 3) Soll ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen oder besser die normale Rente ab 1.9.21 mit monatlichem Abschlag von 3% (10 Monate) beantragen? Ich würde mich auf eine Rückmeldung freuen Vielen Dank Wolle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolle,

Siehe hier hat die Frage bereits zutreffend beantwortet. Vielen Dank dafür :)

Gerne können Sie sich hierfür einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 04.05.2021 | 12:43
Letztlich allein Ihre Entscheidung! Seit 09/2019 argumentieren Sie bei der Agentur für Arbeit dass Sie Arbeit suchen und bereit sind auch einen (jeden?) Job anzunehmen. Und jetzt - 4 Monate vor Ablauf des ALG - sind Sie plötzlich soooo krank, dass Sie wegen voller EM keinerlei Arbeiten mehr ausüben können? Irgendwo beißt sich diese Argumentation, aber ausgeschlossen ist das natürlich nicht. Aber (ehrlich nüchtern betrachtet) ist das wohl eher ein "taktisches Spielchen" um die 3% Abschlag zu vermeiden und noch 10 Monate Zurechnungszeit einzustreichen, oder?
Siehe hieram 04.05.2021 | 11:58
Hallo Wolle, sofern die Voraussetzungen für eine EM-Rente gesundheitlich vorliegen, könnten Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen. Der Beginn kann auch rückwirkend festgestellt werden und dann könnte es tatsächlich zu Rückzahlungsansprüchen der Agentur für Arbeit kommen. Ob der Antrag selbst negative Auswirkungen bei der Agentur für Arbeit hat, müssten Sie dort klären. Bisher haben Sie ja anscheinend sich dort 'voll' leistungsfähig gemeldet, dies könnte evtl. ein Problem werden. Also sollten Sie das mit Ihrem Arbeitsvermittler klären. Dass Sie chronisch krank sind, ist allerdings alleine kein Grund für eine EM-Rente, sondern dies müsste massive Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit haben. Und das müssten Sie also auch mit einer entsprechenden Krankenakte nachweisen. Möglich ist es auch, dass Sie die EM-Rente beantragen und dennoch dann zum 01.09.21 die vorgezogene Altersrente. Sofern bis dahin noch nicht über eine EM-Rente entschieden wurde, wäre die Altersrente Ihnen dann 'sicher'. Und wenn eine EM-Rente dann (später) bewilligt wird, wird die Altersrente entsprechend umgerechnet. Lesen Sie doch mal diese Broschüre, das hilft Ihnen vielleicht bei Ihrer Entscheidungsfindung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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