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Experten-Antwort

Arbeitslos mit 62

von Netter Inder16.09.2020 | 09:53
239 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich zahle seit dem 14. Lebensjahr (Betriebliche Ausbildung, Bundeswehr und jetztige Anstellung)in die Rentenkasse ein. Im Alter von 62 Jahren erhalte ich eine betriebliche Kündigung, genau 2 Jahre vor meinem geplanten Renteneintritt mit Alter von 64 Jahren und 2 Monaten. Ist das möglich und muss ich ggf. mit Abschlägen rechnen? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Informationen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Netter Inder,

„senf-dazu“ hat Ihnen aus bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben. Darüber hinaus kann ich Ihnen auch nur noch empfehlen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe persönlich und individuell beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 16.09.2020 | 10:34
Hallo! Anscheinend haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits jetzt erfüllt. Dann können Sie auch die Rente für bes. langjährig Versicherte (wie vermutlich geplant) beantragen. Es gilt dazu "lediglich" die beiden Jahre zu überbrücken, z.B. mit Arbeitslosigkeit, neuer Job o.a. Alternativ können Sie auch die Rente für langjährig Versicherte (dann natürlich mit Abschlag) ab 63 beantragen. Es kommt immer darauf an ... Werden Sie Arbeitslosengeld erhalten, wie hoch ist dies? Wollen Sie ggf. weitere Bewerbungen, Schulungsmaßnahmen etc. machen oder in Ruhe in Rente gehen? Lassen Sie sich mal von der DRV ausrechnen, was bei beiden Rentenmöglichkeiten rauskäme und dann entscheiden Sie. Aber beide Möglichkeiten stehen Ihnen nach den bisher geschilderten Informationen zur Verfügung.
senf-dazuam 16.09.2020 | 10:36
EIn Nachschlag: Wenn bei der Kündigung eine Abfindung gezahlt wird, können Sie diese verwenden, um die Abschläge für die Rente mit 63 zu reduzieren.
senf-dazuam 16.09.2020 | 11:38
Zitat von Netter Inder anzeigenausblenden
Das sollte ja im Versicherungsverlauf drinstehen, den Sie in den letzten Jahren mal mit einer Rentenauskunft erhalten haben. Kommt auf die Rente an. Wenn die 45 Jahre voll sind, und Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen, sind damit keine Abschläge verbunden. Wenn Sie mit 63 die Rente für langjährig Versicherte bekommen, dann sind damit Abschläge verbunden (ausgehend vom "normalen" Rentenbeginn mit der Regelaltersrente je 0,3% pro Monat). MIt der Abfindung könnten Sie diese Abschläge (teilweise) ausgleichen. Dazu lassen Sie die DRV diesen Ausgleichsbetrag einmal ausrechnen (das Antragsformular finden Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Vielleicht suchen Sie einmal die Beratungsstelle der DRV auf und lassen die Situationen etwas beleuchten.
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