Hallo Fred,
auch ich möchte Ihnen empfehlen, sich vorab bei der Rentenversicherung zu den Auswirkungen der Abmeldung zu erkundigen. Die Agentur für Arbeit zahlt zwar keine Beiträge mehr, wodurch keine unmittelbare Rentensteigerung eintritt. Jedoch würden Lücken in der Versicherungsbiografie ggf. negative Auswirkungen auf die spätere Rentenberechnung haben. Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit erhalten ggf. den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Mein Vorschlag, vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.