Hallo Gisela,
Informationen, ob Sie die Voraussetzungen der Altersrenten bereits erfüllen, entnehmen Sie bitte aus Ihrer Rentenauskunft.
Eine aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation können Sie über unsere Online-Dienste anfordern. Hier kommt dazu der entsprechende Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Sofern die 45 Jahre noch nicht erreicht sind, ist zu beachten, dass Arbeitslosigkeitszeiten (in der Regel) in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nicht mehr bei der Erfüllung der Wartezeit helfen (es gibt Ausnahmen, wie von „Abschläge“ bereits erwähnt).
Für die Erfüllung der 540 Monate ist die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung wichtig (ACHTUNG: Ausnahmen gibt es beim Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn). Wann Sie diese erforderlichen Pflichtbeiträge einzahlen, ist für die Erfüllung dieser Voraussetzung egal. Zum Rentenbeginn müssen die 540 Monate jedoch vorliegen, da diese Rente sonst nicht wie gewünscht beginnen kann.
Wir empfehlen Ihnen dennoch einen Termin in der Beratungsstelle zu vereinbaren, damit Ihre weiteren Möglichkeiten erörtert werden können.
Einen Termin können Sie unter dieser Telefonnummer erhalten: 0800 1000 480 0
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung