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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld 1 /Rente Erwerbsminderungsrente

von Carsten01.05.2022 | 11:17
103 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe rückwirkend die EM Rente beantragt. Wurde genehmigt. Doch das Arbeitsamt hat das Arbeitslosengeld 1 sofort eingestellt. Somit wurden mir für 3 Wochen keine Arbeitslosengeld gezahlt. Das Arbeitslosengeld wurde mir zum 10.03.22 eingestellt, habe auch für die 10 tage im März kein Geld bekommen also 4 Monate. Jetzt habe ich von der Krankenkasse eine Rechnung bekommen die ich bezahlen soll. Wo von ?? Die Krankenkasse schreibt in der Rechnung ab 10.03.22. Hätte ich noch für März 10 tage Arbeitslosengeld bekommen müssen ?? Die Krankenkasse schreibt mir ich muss 150 Euro bezahlen da sie kein Nachweis über meine Einkünfte hat. Ich habe den geschrieben das ich keine Einkünfte habe, dann Kamm eine Mahnung. Ich bin versichert als Rentner.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carsten,

zu Rechnungen der Krankenkasse können wir in diesem Forum keine Auskünfte geben, das müsse Sie mit der Krankenkasse klären. Falls die Krankenkasse einen Einkommensnachweis für die Zeit der rückwirkenden Bewilligung der Rente benötigt, sollten Sie ihr eine Kopie des Rentenbescheides zukommen lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Siehe hieram 01.05.2022 | 15:53
Wenn Sie eine Rechnung von der Krankenkasse bekommen haben, sollten Sie mit der KK diese Rechnung klären. Hier kennt niemand diese Rechnung und weiß nicht was Ihre KK von Ihnen möchte.
FSam 01.05.2022 | 23:47
1. stellt die BA das ALG 1 natürlich direkt ein. Was effektiv auch bedeutet, dass bei rückwirkender Bewilligung Ende März kein ALG1 mehr ausgezahlt wird. Bei Bedürftigkeit hätte hier aber über das KC/Grundsicherungsamt ein rückzahlbares Darlehen beantragt werden können. 2. werden die vorhergehenden Zahlungen der BA und evtl. anderer Leistungsträger gegengerechnet (abgerechnet). Eventuell bestehende Ansprüche bekommst du ausgezahlt. Dauert aber etwas. Genaueres steht aber auch in deinem Rentenbescheid! 3. die Krankenkasse muss doch nur über die rückwirkende Bewilligung informiert werden. Je nach Zuordnung wirst du in der KvdR oder halt eben freiwillig versichert. Hier kann man im zweiten Fall einen Zuschuss beantragen! Ich würde das jetzt mal dringend klären, genügend Zeit ist hier ja schon vertrödelt worden ;)
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