Ich habe Rückwirkend die teilweise Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Ich hab dann 15 Monate ALG I bezogen und dann einige Monate war ich ohne Beschäftigung freiwillig versichert, hab einige Jobangebote in Teilzeit angeboten bekommen, hat aber nicht so gepasst bzw. mir hat es keinen Spaß gemacht der Arbeitsmarkt war deshalb nicht verschlossen. Ich möchte auch nicht die Arbeitsmarktrente erhalten, was ist zu tun? Ab wann besteht überhaupt Anspruch auf Arbeitsmarktrente, wenn man nach bewillig der teilweisen Erwerbsminderung 6 Monate keinen Job hat oder findet?
Hallo FrankH,
die sogenannte Arbeitsmarktlagerente ist eine Form der vollen Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind und Ihnen kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie gegebenenfalls eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Dies kann bereits der Fall sein, sobald Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Da hier im Einzelfall entschieden wird, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Wir können diese Frage nicht pauschal beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo FrankH,
wenn Sie Teilzeitbeschäftigungsangebote ablehnen, weil die Ihnen keinen Spaß machen, haben Sie keinen Anspruch auf eine 'Arbeitsmarktrente' sondern weiterhin nur auf die aus gesundheitlichen Gründen bewilligte Teil-EM-Rente.
Was also können Sie tun, da Sie ja auch gar keine Arbeitsmarktrente wollen? Entweder nehmen Sie also auch einen spaßlosen TZ-Arbeitsplatz oder Sie machen es wie bisher 'Teil-EM-Rente und nichts'.
So lange es für Sie 'eigentlich geeignete' TZ-Arbeit gibt, ist der Arbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen.
Alles Gute!
Ich ärgere mich schwarz über meine Teilerwerbsminderungsrente. Denn mein Arbeitgeber hatte einen Teil-Arbeitsplatz für mich und jetzt habe ich einen Arbeitsweg von 3 Stunden und bin länger als vorher unterwegs und mehr krank, als ich vorher war.