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Experten-Antwort

AU trotz voller Erwerbsminderungsrente

von Clara07.09.2021 | 22:56
1276 Ansichten
5 Antworten

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Liebes Forum, Ich bekomme seit April 100% Erwerbsminderungsrente. Trotzdem arbeite ich noch auf 450€ Basis. Leider schaffe ich selbst das nicht und bin häufig krank. Bisher musste ich meine „Fehlzeiten“ dann immer anderweitig rein arbeiten. Nun fehlen mir diese Woche 10 Std, weil ich wieder nicht fähig bin zu arbeiten. Nun will mein Chef eine AU haben. Ist denn das überhaupt möglich? Denn ich bekomme ja volle Erwerbsminderungsrente, was ja eigentlich schon aussagt, dass ich nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig bin? Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Clara,

eine AU-Meldung stellt Ihnen der behandelnde Arzt auch aus, wenn Sie aufgrund einer Erwerbsminderung eine Rente beziehen. Diese können Sie dann Ihrem Arbeitgeber aushändigen.

Für einen weiteren Rentenanspruch ist dies ohne Belang.

Des weiteren verweisen wir auf die Beiträge der Teilnehmer im Forum und wünschen gute Besserung.

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4 Antworten

Siehe hieram 07.09.2021 | 23:09
Hallo Clara, das betrifft eher das Thema 'Arbeitsrecht'... aber dennoch: Auch als Minijobber können Sie arbeitsunfähig werden/sein. Sie haben dann Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für vier Wochen. Es gibt dann allerdings kein Krankengeld von der Krankenkasse, sollten Sie länger krank sein. Denken Sie daran, dass Sie auch Urlaubsanspruch haben, den Sie einsetzen könnten. Oder spätestens, falls das Arbeitsverhältnis dann doch enden sollte. Auf Ihre EM-Rente hat die AU keinen Einfluss, die gilt nur für diesen Minijob. Weitere Informationen zum Thema Minijob 'Rechte/Pflichten' finden Sie direkt bei minijobzentrale.de Gute Besserung!
Erklärbäram 08.09.2021 | 07:45
Heute mal ein etwas unsicherer Erklärbär...trotzdem hier mal ein Versuch einer Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen... Es wird ja A r b e i t sfähigkeit und E r w e r b sfähigkeit unterschieden. Die EMR setzt eine Erwerbsfähigkeit von unter 3 Std am Tag voraus. Daher ist m. E. auch bei einer soweit eingeschränkten Erwerbsfähigkeit unabhängig für das Restleistungsvermögen eine Arbeitsunfähigkeit möglich und eine entsprechende Bescheinigung darf bei einem Arbeitsverhältnis (und sei es nur auf geringfügiger Basis, ein Arbeitsvertrag wird ja trotzdem abgeschlossen) vom Arbeitgeber eingefordert werden.
Hobbyexperteam 08.09.2021 | 07:54
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle besteht bis zu sechs Wochen. Wenn der Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren der Minijobzentrale teilnimmt, kann er bei Vorlage einer AU diese Kosten teilweise zurück erstattet bekommen. Außerdem kann nur bei einer offiziellen AU die Minijobzentrale/Krankenkasse prüfen, ob eventuell vorhandene Vorerkrankungszeiten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zeitlich verringern.
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