Hallo, Clara,
eine AU-Meldung stellt Ihnen der behandelnde Arzt auch aus, wenn Sie aufgrund einer Erwerbsminderung eine Rente beziehen. Diese können Sie dann Ihrem Arbeitgeber aushändigen.
Für einen weiteren Rentenanspruch ist dies ohne Belang.
Des weiteren verweisen wir auf die Beiträge der Teilnehmer im Forum und wünschen gute Besserung.