Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

aus der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrent - Abschläge?

von Bruder Lustig27.06.2021 | 16:59
190 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin Jahrgang ´58 und könnte am 01.01.23 als besonderslangjährig Versicherter in die Regelaltersrente OHNE Abschläge. Gesundheitlich bin ich nicht mehr auf der Höhe, GdB 50%. Z. Zt. beziehe ich Krankengeld, was zum November ´21 ausläuft. Nun erwäge ich eine EMR für das letzte Jahr bis zur regulären Rente. Muss ich bei Erreichen der Altersrente dann mit Abzügen rechnen, Frage wie viel??? Vielen Dank für die Antwort(en)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bruder Lustig,

sollte Ihre Erwerbsminderungsrente einen Abschlag enthalten, bleibt dieser grundsätzlich auch bei einer Folgerente (Altersrente) enthalten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siehe hier,

seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Eine Tabelle finden Sie auf Seite 18 der Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Abwartenam 27.06.2021 | 17:37
Zunächst mal müssen Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben und da reicht nicht nur Ihr Gefühl.
Siehe hieram 27.06.2021 | 17:39
Hallo Bruder Lustig, das Vorliegen einer Schwerbehinderung bedeutet nicht automatisch auch das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Hier also auf Erwerbsminderungsrente zu 'spekulieren' kann erfolglos enden. Aufgrund Ihres Alters und des vorliegenden GDB 50 erfüllen Sie aber anscheinend bereits seit 2019 die Voraussetzungen für eine Rente für Schwerbehinderte. Seit wann genau können Sie mit diesem Rechner berechnen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… In beiden Fällen könnten Sie von der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr profitieren, die Abschläge aus Schwerbehindertenrente bzw. aus EM-Rente würden auf eine Folgerente übernommen. Die Abschläge hängen davon ab, wie viele Monate noch bis zum Erreichen der Regelaltersrente vorliegen und betragen 03 % pro Monat. Im Fall einer EM-Rente ist dieser Abschlag auf 36 Monate = 10,8 % begrenzt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Rente für Schwerbehinderte zu beantragen und gleichzeitig die notwendigen Unterlagen für eine evtl. vorliegende Erwerbsminderung beizufügen. Dann würde geprüft, ob eine Erwerbsminderung und entsprechend ein EM-Rentenanspruch gleichzeitig neben dem Anspruch auf SB-Rente vorliegt. Ist dies der Fall, müsste Ihnen die höhere der beiden Rentenansprüche bezahlt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die EM-Rente auch rückwirkend bewilligt werden kann und dann die KK Erstattungsansprüche auf das geleistete Krankengeld hätte. Lesen Sie doch schon mal die entsprechenden Broschüren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung. Dabei kann dann - wenn gewünscht -auch gleich ein entsprechender Antrag aufgenommen werden. Alles Gute!
Siehe hieram 27.06.2021 | 17:42
Komma verschwunden in diesem Satz: Die Abschläge hängen davon ab, wie viele Monate noch bis zum Erreichen der Regelaltersrente vorliegen und betragen 03 % pro Monat. Im Fall einer EM-Rente ist dieser Abschlag auf 36 Monate = 10,8 % begrenzt. korrekt heißt es 0,3 % pro Monat
Siehe hieram 28.06.2021 | 16:20
Hmmm... eine Erwerbsminderungsrente enthält eigentlich immer einen Abschlag... allein schon aus dem Grund, dass eine EM-Rente nur mit Wirkung vor Beginn der Regelaltersrente beantragt werden kann und der Anspruch darauf aber auch mit Regelaltersrente endet. Und die Monate, die zwischen Beginn der Erwerbsminderungsrente und dem Regelrentenalter liegen, werden mit einem Abschlag von 0,3 % berechnet (begrenzt auf 10,8%). Eine etwas ungewöhnliche Expertenantwort also...
Siehe hieram 28.06.2021 | 17:22
Das ist mir bekannt. Dennoch haben die Abschläge die im Falle einer EM-Rente berechnet werden, aber nichts mit einer vorgezogenen Altersrente zu tun, sondern beziehen sich auf den Beginn der regulären Rente (Regelrentenalter). Sollte also der Fragesteller, der die EM-Rente noch gar nicht beantragt hat, nicht bis zum Erreichen des notwendigen Alters für 'besonders langjährig Versicherte' warten wollen (die dann ohne Abschläge bezahlt werden kann), sondern zuvor eine EM-Rente beantragen und diese bewilligt werden, fallen Abschläge an, die auch dann nicht wieder entfallen, wenn das Alter für besonders langjährig Versicherte' erreicht wurde. Ebenso, wenn er vorzeitig die in seinem Fall mögliche Rente mit GdB>=50 beantragt. In beiden Fällen bleiben die Abschläge auch für eine dann folgende (Regelalters)Rente erhalten. Abschlagfrei ist also nur möglich, wenn bis zum Erreichen des notwendigen Alters abgewartet wird. Da aber im November 2021 bereits noch laufende Zahlungen entfallen, wäre dies wohl nicht die beste Lösung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026