Hallo Bruder Lustig,
sollte Ihre Erwerbsminderungsrente einen Abschlag enthalten, bleibt dieser grundsätzlich auch bei einer Folgerente (Altersrente) enthalten.
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Hallo Bruder Lustig,
sollte Ihre Erwerbsminderungsrente einen Abschlag enthalten, bleibt dieser grundsätzlich auch bei einer Folgerente (Altersrente) enthalten.
Hallo Siehe hier,
seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Eine Tabelle finden Sie auf Seite 18 der Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
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