Hallo Frage,
bei einem nahtlosen Übergang in eine Nachfolgerente bleibt -wie von User Siehe hier ausgeführt- der prozentuale Anteil der zu versteuernden Rente unverändert.
Im Übrigen können weitergehende Fragen zum Steuerrecht in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam