Hallo Abschlagsrentner,
Rentenabschläge, die sich auf Grund eines vorzeitigen Beginns einer Altersrente ergeben, können durch die Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden.
Je näher der Rentenbeginn an der Regelaltersgrenze liegt, desto geringer ist der Rentenabschlag mit der Folge, dass natürlich auch der Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung entsprechend niedriger ist.
Es darf nämlich nicht mehr gezahlt werden, als zum Ausgleich des Rentenabschlags beim beabsichtigen vorzeitigen Rentenbeginn notwendig ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung