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Experten-Antwort

Ausgleich Rentenminderung > tatsächlich Rente später

von Heidi L.25.07.2021 | 14:18
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5 Antworten

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Liebes Expertenteam, für den Ausgleich der Minderung meiner Altersrente von 256,40 EUR mtl. bei frühestmöglichen Beginn müsste ich aktuell 66.755,20 EUR in die Rentenkasse einzahlen. Erhöht sich meine Rente, wenn ich sie dann nicht zum 01.01.2026 sondern erst zum Regelaltersrentenbeginn 01.09.2029 in Anspruch nehme, bei voller Einzahlung um 256,40 EUR bzw. anteilig bei einer entsprechend nur anteiligen Einzahlung. Danke für eine Information hierzu. Herzliche Grüße Heidi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Heidi,

sollten Sie sich nachträglich doch nicht für eine vorzeitige Altersrente entscheiden, ist dies kein Problem. Die durch Ihre Ausgleichszahlung "eingekauften" Entgeltpunkte werden bei der Regelaltersrente berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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4 Antworten

Siehe hieram 25.07.2021 | 15:54
Auch wenn Sie nach Zahlung von Ausgleichbeiträgen dann eine vorgezogene Altersrente nicht in Anspruch nehmen, erhöhen dies Zahlungen dann Ihre spätere Regelaltersrente. Allerdings nicht genau ausrechenbar in 256,40 EUR bzw. hiervon anteilig bei geringerer Zahlung, sondern doch etwas komplizierter. Denn wenn Sie statt vorzeitigem Rentenbezug weiter arbeiten, erhöht sich die Rente ja bereits auch durch die weiter geleisteten Beitragszahlungen. Und schon wenn Sie dann ein Jahr später 'vorzeitig' in Rente gehen, würde sich der Ausgleichbetrag für Abschläge verändern. Wenn Sie allerdings tatsächlich bis zur Regelaltersrente arbeiten, ist eine Abschlagsausgleichzahlung eigentlich gar nicht notwendig... Bzw. wenn Sie Abschläge ausgleichen, die Rente aber doch nicht vorzeitig in Anspruch nehmen und dann dennoch weiter arbeiten, verzichten Sie auch auf den Rentenbetrag der dazwischen liegenden Monate... Es erscheint sinnvoll, dass Sie sich hierzu also noch ausführlich von Ihrer zuständigen DRV beraten lassen. Und auch von einem Steuerberater, da die Ausgleichszahlungen steuerwirksam geltend gemacht werden können.
suchenwiam 25.07.2021 | 22:41
Auch ohne Steuerberater habe ich 2018-20 freiwillige RV-Beiträge geleistet und steuerlich erfolgreich geltend gemacht. Die Höchstgrenzen für Altersvorsorgeaufwände sind ja öffentlich (z.B. in Wikipedia). Zur Kontrolle habe ich je 1€ mehr eingezahlt, der in meinen Steuerbescheiden "gekappt" wurde.
Siehe hieram 25.07.2021 | 23:01
Sie haben natürlich völlig Recht, dass die freiwilligen Beitragszahlungen (oder auch die Ausgleichzahlungen) auch 'ohne Steuerberater' anerkannt werden. Dennoch einen zu konsultieren hatte ich angeraten, weil bei der geplanten Fallkonstellation 'Ausgleichszahlung leisten aber dann doch die vorgezogene Altersrente nicht in Anspruch nehmen' diverse 'was wäre wenn' Berechnungen möglich (und zu berücksichtigen) sind, die nicht jeder Laie so einfach ohne Steuerberater hinbekommt. Z.B. ist dann ja auch bei späterem Rentenbeginn ein höherer Anteil der Rente Steuerpflichtig, dies auch ohne freiwillige Zahlungen, aber wie wirkt sich das dann tatsächlich aus, wenn man ca. 66.000 EUR investiert, die dann diesen Steueranteil ja ebenfalls wieder erhöhen. Bzw. was bleibt von den 66.000 EUR tatsächlich 'übrig', wenn sie jetzt steuermindernd, später aber steuererhöhend eingesetzt werden im Zusammenhang damit, dass ja auch die KV/PV-Beiträge dann später entsprechend höher sein werden, während sie jetzt aber die Beitragslast hier nicht mindern. Wer das alleine ausrechnen kann, benötigt natürlich keinen Steuerberater ;-)
suchenwiam 25.07.2021 | 23:41
Zugegeben, es ist nicht ganz einfach. 66k Einmalzahlung wären für die Steuer viel zu hoch, der absetzbare Maximalbetrag/Jahr ist um die 24k. Also: auf mehrere Jahre verteilen. Und man muss immer die Amortisationsfrist (typisch 250 Monate = knapp 21 Jahre) bedenken. "Wette auf Langlebigkeit", demnach sind freiwillige RV-Beiträge auch eine Art Spekulationsgeschäft, je früher man einzahlt, desto mehr. Und auch klar, mit selbst aufgestockter Rente steigen die KV+RV-Beiträge, die aber wieder steuerlich absetzbar sind. Ich bin gespannt auf meinen Steuerbescheid für 2021..
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